Bezirksregierung
Köln

Duales Studium: Bachelor of Arts (Verwaltungsinformatik) im Beamtenverhältnis – Regierungsinspektor:in

Du hast Interesse an Technik und möchtest gerne mehr über Computer erfahren? Du hast eine Leidenschaft fürs Programmieren und Digitalisierung ist Dir wichtig? Du bist ein Organisationstalent und behältst auch bei komplexen Tätigkeiten den Überblick? Dann werde mit dem dualen Studium Bachelor of Arts zum:r Verwaltungsinformatiker:in bei der Bezirksregierung Köln!

Was macht man als Regierungsinspektor:in im Bereich Verwaltungsinformatik?

Im Bereich Verwaltungsinformatik (Bachelor of Arts) bist Du für die Administration und Instandhaltung von IT-Systemen zuständig. Zusätzlich bist Du auch für die Planung und Implementierung von Digitalisierungsprozessen zuständig. Darüber hinaus befasst Du Dich mit Themen wie Open Governement, eGovernement, Personalmanagement und Softwareentwicklung. Du bist Ansprechpartner, wenn es um das Thema Digitalisierung der Verwaltung geht und kannst Probleme technisch als auch verwaltungsrechtlich lösen.

Wie wirst Du auf Deine künftigen Tätigkeiten vorbereitet?

  • Beginn: jedes Jahr zum 01.09.
  • Dauer: 3 Jahre in Vollzeit
  • Bereits zum Ausbildungsstart: Beamt:in auf Widerruf
  • Studienabschnitte: Studiengang „Verwaltungsinformatik (B.A.)“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Standort Köln.
    Inhalte des Studiums: Grundlagen der Informatik, IT-Anwendungsentwicklung, IT-Management sowie Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften. Weitere Informationen findest Du auf der Website der HSPV NRW.
  • Praxisabschnitte: Vielfältige Eindrücke in der Bezirksregierung Köln und anderen staatlichen Behörden.

Was musst Du mitbringen?

  • (Uneingeschränktes Fach-) Abitur oder gleichwertiger, anerkannter Bildungsabschluss
  • Nicht vollendetes 42. Lebensjahr am Ende des Vorbereitungsdienstes; Ausnahmen: Anerkannte Schwerbehinderung bzw. gleichgestellt, Nachweis von Pflege- und Erziehungszeiten, Nachweis von Freiwilligendienst
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines mit EU-Rechtsabkommen
  • Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung)
  • Führungszeugnis ohne Eintragung

Wie geht es für Dich nach dem Studium weiter?

  • Du erwirbst den akademischen Grad Bachelor of Arts, sowie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. 
  • Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist beabsichtigt.
  • Im Zuge des Studiums hast Du evtl. schon bestimmte Vorstellungen für Deine künftige Stelle entwickelt. Je nach Bedarfslage der Behörde versuchen wir gemeinsam mit Dir, eine für Deine Bedürfnisse und Interessen zugeschnittene Stelle zu finden.

Was verdienst Du bei uns?

  • Während des Studiums (Besoldungsgruppe AW A9): monatliche Bezüge in Höhe von 1.405,68 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 1.360 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 12/2023). 
  • Nach abgeschlossenem Studium (Besoldungsgruppe A9): monatliche Bezüge in Höhe von 3.056,23 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 2.530 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 12/2023).

Wie bewirbst Du Dich?

  • Für das duale Studium kannst Du Dich über das Bewerbungsportal des Ministeriums des Innern online bewerben.
  • Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn im folgenden Jahr endet immer zum 30. November.
  • Alle qualifizierten Bewerber:innen werden zunächst zu einem Online-Test eingeladen. Je nach Ergebnis des Tests folgt ein mündlicher Auswahltermin.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!