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Logo Zuständige Stelle im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

 

Anerkennung privatrechtlicher Stiftungen

Sie wollen eine rechtlich selbstständige Stiftung mit Sitz im Regierungsbezirk Köln gründen? Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 21(Stiftungsaufsicht) ist zuständig und berät Sie gerne.

Ein Betrag von mindestens 50.000 EURO, die zur Gründung benötigt werden, ist vorhanden. Jetzt entscheiden Sie über die Gestaltung der Stiftung; über Zwecke, Organe und deren Besetzung. Sie gestalten das Stiftungsgeschäft und die Satzung mit Hilfe der Broschüre „Der Weg zur Stiftung“ oder eines Beratungsgespräches bei mir (telefonisch oder persönlich), holen die Annahmeerklärungen der designierten Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ein. Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei mir beginnt das Anerkennungsverfahren. Sind die Unterlagen geprüft und komplett, wird die Oberfinanzdirektion Rheinland beteiligt. Sind auch die dortigen Anforderungen erfüllt, kann die Anerkennung in Form einer Urkunde erfolgen.


Verfahrensablauf

  • Beratungsgespräch und Antragstellung
  • Eingang des Antrages
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
  • Beteiligung anderer Stellen
  • Bearbeitung des Antrages
  • Bescheidung durch Bezirksregierung

Notwendige Unterlagen

  • Stiftungsgeschäft
  • Stiftungssatzung
  • Kapitalnachweis (mindestens 50.000 EURO)
  • Annahmeerklärung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs

Rechtliche Grundlagen

  • BGB § 80 Abs. 1 und 2
  • Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) § 2
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Tarifstelle: 25.2 (bei nicht gemeinnützigen Stiftungen)

Verfahrensdauer

Nach Vollständigkeit aller Unterlagen in der Regel maximal 3 Monate; in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate.


Gebühren

Gemeinnützige Stiftung: Es wird keine Gebühr erhoben

Nicht gemeinnützige Stiftungen: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) Tarifstelle: 25.2



 

Letzte Änderung(en): 09.12.2011 13:15 Uhr | Erstellt am: 16.12.2009 15:34 Uhr