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Weitere Informationen:
Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe: Operationsdienst (.pdf 136 KByte)
Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe: Intensivpflege und Anästehsie (.pdf 135 KByte)
Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe: Psychiatrische Pflege (.pdf 137 KByte)
Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe: Krankenhaushygiene (.pdf 121 KByte)
Besuchen Sie auch:
Betrieb von Weiterbildungsstätten für Fachgesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in der Intensivpflege und Anästhesie, für den Operationsdienst, für Krankenhaushygiene und in der psychiatrischen Pflege sowie für Fachaltenpflege
Der § 1 Satz 1 der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW) sowie der § 2 Absatz 1 Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene - Hygienefachkraft (WeiVHygPfl) bestimmen:
Die Weiterbildungen nach dieser Verordnung werden an Weiterbildungsstätten durchgeführt, die von der Bezirksregierung zugelassen sind.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Eingang des Antrages (Erhebungsbogen)
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- Beteiligung anderer Stellen
- Begehung der Weiterbildungsstätte
- Bearbeitung des Antrages
- Entscheidung
Notwendige Unterlagen
- Liste der Anschriften der beteiligten Krankenhäuser
- entsprechende Kooperationsverträge und Nachweise der Eignung für die entsprechende Weiterbildung
- Qualifikationsnachweise (fachlich und pädagogisch) für die Leitung der Weiterbildungsstätte, ggf. Stellvertretung und für die Lehrkräfte für den theoretischen Unterricht
- Berufsqualifikation, Weiterbildung, Unterrichtsfach, Stundenkontingent für Dozenten/Dozentinnen
- Anzahl und Stundenkontingent bzw. Freistellung der Praxisanleiter/Praxisanleiterinnen
- Lehrgangsübersicht, Stundenplanung, Unterrichtsplan/Curriculum, Praxiseinssatzplan
- Beschreibung der Räumlichkeiten und deren Nutzung sowie der erforderlichen Ausstattung
Rechtliche Grundlagen
- Weiterbildungsgesetz Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege (WGAuKrpfl) 24.04.1990 (SGV.NW. 2124) zuletzt geändert am 17.12.2002 (GV.NRW. S. 641)
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege-NRW) vom 15. Dezember 2009 (GV. NRW. S.904)
- Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zu Fachgesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern für Krankenhaushygiene vom 11.04.1995 (GV.NRW. S. 315ff)
Durchlaufzeit (komplette Dauer)
Die Durchlaufzeit ist abhängig vom Stand des Eingangs und der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen und des Termins der Begehung der Weiterbildungsstätte in Gründung.
Gebühren
700 € gemäß Tarifstelle 10.11.1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Letzte Änderung(en): 10.12.2010 15:12 Uhr | Erstellt am: 23.12.2009 07:56 Uhr