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Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses:

Frau Reiß
Tel.: +49(0)221-147-2394

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Telefax:

Tel.: +49(0)221-147-2905

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So finden Sie uns


Härteausgleichsstelle

Im Zusammenhang mit der Verbindlichkeitserklärung des Teilplans 12/1 - Hambach - verpflichtete sich die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) in dem Vertrag vom 11.05.1977 mit Änderung vom 10.02.1982 (Hambachvertrag) gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zum Ausgleich besonderer Härten für Umsiedler (Härteausgleich).

Umsiedlern wird ausnahmsweise ein Härteausgleich gewährt, wenn im Einzelfall persönliche und soziale Härten unter Abwägung aller Umstände einen billigen Ausgleich erfordern. Durch die Gewährung dieses Härteausgleichs sollen wirtschaftliche Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden, die für die Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, insbesondere im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine besondere, unbillige Härte bedeuten und für die eine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistung nicht zu gewähren ist und die auch nicht durch sonstige Maßnahmen ausgeglichen werden.

Die Entscheidung über die Gewährung des Härteausgleichs obliegt der Härteausgleichsstelle. Die Härtestelle setzt sich zusammen aus:

  • einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
  • einem Vertreter aller im Braunkohlenplangebiet liegenden Gemeinden und
  • einem Vertreter der RWE Power AG.

Die Geschäfte werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt.

 

Anfragen/Anträge richten Sie bitte an:

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln



 

Letzte Änderung(en): 03.08.2011 14:44 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 11:46 Uhr