Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses:
Frau Reiß
Tel.: +49(0)221-147-2394
Telefax:
Tel.: +49(0)221-147-2905
Lageplan und Anfahrt:
Weitere Informationen:
Vertrag über die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (.pdf 1 MByte)
Revierweite Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (.pdf 17 MByte)
Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 (.pdf 204 KByte)
Ergänzung vom 05.10.2011 von RWE Power AG zur Entschädigungserklärung 2004 (.pdf 3 MByte)
Handlungsleitfaden Verkehrswertermittlung (.pdf 2 MByte)
Leistungsprofil an den Architekten für die Bestandaufnahme für Anwesen in der Umsiedlung (.pdf 111 KByte)
Leistungsprofil an den Sachverständigen für die Wertermittlung für Anwesen in der Umsiedlung (.pdf 425 KByte)
Umsiedlerfibel (.pdf 1 MByte)
Materialienband zur Umsiedlerfibel (.pdf 15 MByte)
Checkliste für Eigentümer (.pdf 146 KByte)
Checkliste für Mieter (.pdf 106 KByte)
Checkliste für Gewerbetreibende (.pdf 164 KByte)
Checkliste für Landwirte (.pdf 159 KByte)
Umsiedlungen
Die Braunkohle wird im Tagebau gewonnen. Das bedeutet, dass das über der Lagerstätte liegende Erdreich abgetragen werden muss, um an die Braunkohle zu gelangen. Um die erschlossene Lagerstätte möglichst vollständig zu gewinnen, ist die Umsiedlung ganzer Dörfer notwendig. Bei einer Aussparung von Ortschaften würden aus Gründen der Standsicherheit große Böschungen angelegt werden müssen. Dies hätte einen großen Verlust der Lagerstätte zur Folge. Für den Tagebau Garzweiler II würde dies einen Verlust von ca. 75% der Kohlevorräte bedeuten.
Die Umsiedlung von Ortschaften stellt für die betroffene Bevölkerung ein ernstes, manchmal existentielles Problem dar. Um die Auswirkungen dieses unvermeidbaren Eingriffs zu mildern, wurde im Rheinischen Braunkohlenrevier das Konzept der "Gemeinsamen Umsiedlung" entwickelt. Durch das Angebot der Umsiedlung an einen gemeinsamen Standort in Verbindung mit einem Umsiedlungszeitraum von ca. 9 Jahren kann die Dorfgemeinschaft im Wesentlichen erhalten und in ihrem Sozialgefüge funktionsfähig gestaltet werden. Unabhängig davon, ob der Umsiedler an den gemeinsamen Standort mitzieht oder sich anderweitig orientiert, soll durch die Entschädigung des Bergbautreibenden erreicht werden, dass die Vermögenssubstanz des Umsiedlers zumindest erhalten bleibt.
Das gesamte Umsiedlungsgeschehen wird ausführlich in der von der Bezirksregierung Köln herausgegebenen Umsiedlerfibel dargestellt.
Zur Ergänzung der Umsiedlerfibel wurde ein Materialienband erstellt, der die einschlägigen Gesetzestexte, Formulare, Adressen und ähnliches enthält. Die Umsiedlerfiebel wird ferner durch Checklisten ergänzt, die in vier Versionen erschienen sind:
- Checkliste für Eigentümer
- Checkliste für Mieter
- Checkliste für Gewerbetreibende
- Checkliste für Landwirte
Die Checklisten sollen durch Fragen und Hinweise auf die Gesichtspunkte aufmerksam machen, die für die im Zusammenhang mit der Umsiedlung zu treffenden Entscheidungen und für die Entschädigungsverhandlungen mit dem Bergbautreibenden von Bedeutung sind.
Letzte Änderung(en): 25.01.2012 08:35 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 10:18 Uhr