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Hinweise für Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen
1. Generelles
Im Jahr 1951 wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet. Seitdem stellt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Allgemeinwohl ausspricht. Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen erworben werden, z.B. auch durch mitmenschliche Hilfe, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in verschiedenen Stufen verliehen:
- Verdienstmedaille,
- Verdienstkreuz am Bande,
- Verdienstkreuz 1. Klasse,
- Großes Verdienstkreuz,
- Großes Verdienstkreuz mit Stern,
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband,
- Großkreuz und
- die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter).
Die Verleihung einer höheren Ordensstufe als des Verdienstkreuzes am Bande setzt den Besitz der vorangehende Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur dann verliehen werden, wenn eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine bereits bei der vorangegangenen Auszeichnung gewürdigte Leistung im Grad ihrer Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert worden ist oder seit der vorangegangenen Auszeichnung eine Leistung erbracht worden ist, die wegen ihre Auswirkungen auf das Allgemeinwohl, wegen der Zurückstellung eigener Interessen und wegen ihrer Dauer als herausragend und beispielhaft zu bewerten ist.
Im Jahr 1986 hat der damalige Ministerpräsident Dr. h.c. Johannes Rau den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Mit ihm sollen verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung ausgezeichnet werden, die sich außerordentliche Verdienste um das Land NRW erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Der Verdienstorden des Landes NRW wird in einer Stufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensträger nicht höher als 2.500 sein darf.
Sowohl der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verdienstorden des Landes NRW sollen insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden, bzw. werden.
Verfahren
Jedermann kann Anregungen für eine Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geben. Diese können sowohl an die Wohnortgemeinde des / der Vorgeschlagenen als auch an den entsprechenden Kreis, die Landesbehörden (Bezirksregierungen, Fachministerien, Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Zuständigkeit der Bezirksregierung richtet sich nach dem Regierungsbezirk, in dem der Wohnort des / der Vorgeschlagenen liegt.
In einem formlosen Anregungsschreiben sollten alle bekannten persönlichen Daten des / der Vorgeschlagenen (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort sowie Beruf und evtl. Eintritt in den Ruhestand) angegeben werden, soweit diese bekannt sind. Außerdem sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer außerdem zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen).
Beispiel: Frau Muster wirkte von 1960 bis 1970 als Vorsitzende des Muster e.V. und hat sich hier insbesondere der Jugendarbeit gewidmet. Unter ihrer Leitung konnte der Verein 10 Jugendmannschaften gründen, an deren Aufbau Frau Muster auch maßgeblich beteiligt war. Referenz: Herr Max Beispiel, Beispielweg 7, 49871 Beispiel in seiner Funktion als jetziger Vorsitzender des Muster e.V.
Sofern es vereins-, verbands-, körperschafts- und sonstige interne Auszeichnungen für die Verdienste gibt, für die eine Person vorgeschlagen werden soll, werden Informationen darüber benötigt, welche Auszeichnungen es jeweils gibt. Ebenso ist die Angabe, ob und welche Auszeichnung(en) der / die Vorgeschlagene bereits erhalten hat ebenso hilfreich wie die Angabe des Zeitpunktes der Auszeichnung. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt - Anreger.
Die zuständige Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Heimatgemeinde des / der Vorgeschlagenen, die auf örtlicher Ebene ermittelt und bittet die genannten Referenzpersonen um Stellungnahme. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, übersendet die Bezirksregierung ihren zusammenfassenden Bericht über das zuständige Fachressort an den Ministerpräsidenten. Dieser entscheidet darüber, ob dem Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll.
Wer seine eigene Auszeichnung vorschlägt, kann nicht mit einer Ordensverleihung rechnen.
Dies gilt auch für Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein - Westfalen, allerdings entscheidet in diesen Fällen der Ministerpräsident, ob die Voraussetzungen für eine Ordensverleihung vorliegen.
Das geschilderte Verfahren dauert in der Regel vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Bundespräsidenten, bzw. des Ministerpräsidenten mindestens ein Jahr. Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert. Aufgrund der Besonderheit der Auszeichnung soll die Ordensaushändigung grundsätzlich nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Geburtstagen oder Jubiläen, etc. erfolgen.
Letzte Änderung(en): 28.11.2008 08:28 Uhr | Erstellt am: 05.07.2007 15:32 Uhr