Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2024
Dezernatstelefon (nur Pharmazie):
Tel.: +49(0)221-147-2534
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FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Eine Geburtsurkunde muss nach Änderung der EU-Richtlinien nicht mehr übersandt werden.
Was passiert mit meinem Führungszeugnis, wenn es vor meinem Antrag eingeht?
Das ist kein Problem. Es bleibt nach Eingang drei Monate gültig
Ich bebötige meine Approbation sofort
Wenn Sie mir einen Arbeitsvertrag oder einen sonstigen Nachweis über ein zeitnahes Einstellungsdatum vorlegen, kann die Bearbeitung Ihres Antrages vorgezogen werden.In diesem Fall können Sie mit mir einen Sofort-Mitnahme-Termin vereinbaren und klären, ob Ihr Führungszeugnis schon bei mir eingegangen ist. Sie bringen dann alle erforderlichen Unterlagen mit und erhalten die Approbation direkt. Die Gebühr erhöht sich in diesem Fall um 20,00 €.
Ich habe die Prüfung bestanden, habe aber noch kein Zeugnis erhalten
Die Bearbeitung Ihres Antrages ist ohne die amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Prüfungszeugnisses nicht möglich. Insofern bitte ich von einer vorherigen Übersendung der anderen Unterlagen abzusehen, die Bearbeitungszeit verkürzt sich dadurch nicht.
Kann ich die amtliche Beglaubigung von Kopien bei der Bezirksregierung machen lassen?
Ich bitte Sie, die amtlichen Beglaubigungen von Fotokopien bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung machen zu lassen und mir die Unterlagen zu übersenden. Eine persönliche Vorlage ist nicht erforderlich.
Wohin sende ich meinen Antrag?
Bezirksregierung Köln
Postfach
50606 Köln
Letzte Änderung(en): 04.04.2012 15:28 Uhr | Erstellt am: 21.11.2011 12:26 Uhr