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Staatliche Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter

Das Dezernat 24 ist für die Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter zuständig. Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie in den Richtlinien für die staatliche Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vom 20.12.2005.



 

Letzte Änderung(en): 25.03.2010 15:48 Uhr | Erstellt am: 10.03.2008 07:47 Uhr