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Öffentlicher Gesundheitsdienst

Wir üben die folgenden Aufgaben aus:

  • Rechtsaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), eingeschränkt auf folgende Bereiche:
    • Gesundheitsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Impfungen (§ 9 ÖGDG)
    • Hygieneüberwachung (§ 17 ÖGDG)
    • Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens (§ 18 Abs. 2 ÖGDG) und Arzneimittelüberwachung (Amtsapotheker) (§ 20 Abs. 1 ÖGDG)
  • Beratung der Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Aufgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
  • Stellungnahmen für andere Dezernate der Bezirksregierung, sofern gesundheitliche und/oder medizinische Belange betroffen sind
  • Fachbesprechung für die Leitungen der Unteren Gesundheitsbehörden
  • Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen

Stellungnahmen für andere Dezernate der Bezirksregierung:

Stellungnahmen für andere Dezernate der Bezirksregierung, sofern gesundheitliche und / oder medizinische Belange der vorgenannten Bereiche betroffen sind.



 

Letzte Änderung(en): 01.06.2010 10:39 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 11:10 Uhr