Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2024
Dezernatstelefon (nur Pharmazie):
Tel.: +49(0)221-147-2534
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-2901
Anfahrt:
Weitere Informationen:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (.pdf 278 KByte)
Verwendungsnachweis (.pdf 99 KByte)
Auszahlungsanforderung (.pdf 26 KByte)
Sachberichtsvordruck für Suchtberatungsstellen mit speziellem glücksspielsuchtspezifischem Beratungs- und Hilfeangebot (.doc 70 KByte)
Gesundheitsförderung
Das Dezernat 24 ist für die Gewährung von Landeszuwendungen in folgenden Förderbereichen zuständig:
- Bekämpfung der Suchtgefahren
- Bekämpfung der erworbenen Immunschwäche AIDS
- Anti-Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensformen
- Gesundheit - Selbsthilfe - Kontaktstellen
- PTA-Schulen
- Altenpflege-, Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung
Förderung der Fachseminare in der Altenpflege-, Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung
Die Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung wird zum überwiegenden Teil vom Land gefördert.
Die Fachseminare für Altenpflege erhalten einen Pauschalbetrag zur Förderung der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung. Die Bezirksregierung ermittelt für alle geförderten Seminare die Höhe der Zuwendungen, weist das Geld zu und überprüft die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel. Im Gegensatz zur Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung erhalten die Trägervertreter der Fachseminare für Familienpflege kein Budget. Die Bezirksregierung weist den Fachseminaren zu Anfang eines Jahres für jeden einzelnen Kurs Förderplätze verbindlich zu. Für diese Plätze erhalten die Fachseminare für Familienpflege pro förderfähigem Teilnehmer und Monat einen Pauschalbetrag zur Förderung der Familienpflegeausbildung.
Hinweis für die Förderbereiche Sucht und Aids:
Die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur „Förderung von Sucht- und Drogenberatungsstellen“ sowie zur „Förderung von Maßnahmen zur AIDS-Prävention sowie zur Beratung und Betreuung von Menschen mit HIV und AIDS“ sind Ende 2006 außer Kraft getreten. Diese Förderung wurde auf fachbezogene Pauschalen gem. § 29 Haushaltsgesetz NRW umgestellt. Dies bedeutet, dass die Landesmittel an die Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW weitergeleitet werden, welche für die künftige Förderung zuständig sind.
Letzte Änderung(en): 19.09.2008 12:38 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 09:55 Uhr