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Integration / Migration

Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte

In der Bundesrepublik Deutschland verfügen ca. 19 % der Bevölkerung und somit jeder 5. Bürger über einen Migrationshintergrund. Allein in der Stadt Köln sind dies ca. 300.000 Menschen. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Anteil in den nächsten Jahren steigen wird. Zuwanderung birgt Chancen und Risiken zugleich. Zuwanderung ohne Integration ist riskant für alle Beteiligten und deshalb ist Integration unverzichtbar.

Die Integrationsbeauftragten der Bezirksregierungen haben keine eigenständigen Kompetenzen, da die Kreise und Kommunen insoweit die originäre Zuständigkeit besitzen. Ihre Funktion liegt eher in der eines Moderators, der die landespolitischen Ziele der Integration in der Region fördern soll, wie zum Beispiel die Umsetzung der Folgerungen aus dem 1. Integrationsbericht der Landesregierung. Dies kann z.B. durch die Organisation von Zusammenkünften der Integrationsbeauftragten der Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks geschehen, in denen Erfahrungen ausgetauscht und u.a. Vertreter des MGFFI die Zielsetzungen der Landesregierung referieren.

Die Funktion der Integrationsbeauftragten stellt daneben auch innerhalb des Hauses eine klassische Querschnittsaufgabe dar, um die Belange der Integration zu fördern. Dazu gehört z.B. die Realisierung des langfristigen Ziels, die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu erhöhen.

Nachfolgend einige Stellen des Bundes und des Landes, die neben den Kommunen Integrationsarbeit leisten:

Nach dem Zuwanderungsgesetz ist für die Erstintegration (3 Jahre nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland) der Bund zuständig. Die nachholende Integration und die der Erstintegration Folgende ist Länderangelegenheit bzw. Angelegenheit der Kommune. Die Ausführungen der Bundeszuständigkeit ist dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuzuteilen.

Das Dezernat 36 der Bezirksregierung Arnsberg ist Kompetenzzentrum für Integration und mit integrativen Aufgaben befasst. U.a. spielen Förderprogramme des Landes eine Rolle, die sich mit Maßnahmen der Integration von zuwandernden Menschen in den Kommunen Nordrhein-Westfalens befassen.



 

Letzte Änderung(en): 19.12.2011 13:31 Uhr | Erstellt am: 15.03.2010 12:16 Uhr