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Kur- und Erholungsorte

Wir sind zuständig für die staatliche Anerkennung von Ortsteilen der Städte und Gemeinden nach dem Kurortegesetz und der Erholungsorteverordnung.

Folgende Artbezeichnungen können vergeben werden: Heilbad, Kneipp-Heilbad, Kneipp-Kurort, heilklimatischer Kurort, Luftkurort und Erholungsort.



 

Letzte Änderung(en): 19.09.2008 12:24 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 10:54 Uhr