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Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen bzw. therapeutischen Berufes. Darüber hinaus bestätigt sie, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

Wenn Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) stellen wollen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Vordruck)
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer. Diese wird durch die jeweilige Rechtsabteilung ausgestellt.
  • Ein Führungszeugnis der Belegart 0. Das Führungszeugnis ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt unter Angabe des Verwendungszweckes Unbedenklichkeitsbescheinigung und des Aktenteichen 24.2 zu beantragen. Als Empfänger ist die Bezierksregierung Köln, Dezernat 24, 50606 Köln anzugeben. Die Zuständigkeit der Einwohnermeldeämter richtet sich hier nach Ihrem derzeitigen Hauptwohnsitz.
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde, wobei die Beglaubigung nicht älter als 6 Monate sein darf.
  • Eine Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist (Vordruck "Straffreiheitserklärung).
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (3. Staatsexamen).

Bei der Übersendung Ihrer ungehefteten Antragsunterlagen verzichten Sie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und aus Kostengründen bitte auf Prospekthüllen, Ordner, Heftstreifen etc..

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu amtlichen Beglaubigungen.

Zu beachten ist, dass die Bezirksregierung Köln nur dann für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zuständig ist, wenn die berufliche Tätigkeit im Regierungsbezirk Köln ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde (Bei Apothekerinnen bzw. Apothekern richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort). Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) wird eine Gebühr von 40,00 Euro erhoben, wenn alle entscheidungserheblichen Unterlagen ohne weitere Aufforderung vorgelegt wurden und keine Rechts- oder Sachfragen zu klären waren. Da diese Gebühr per Nachnahme erhoben wird stellen Sie bitte sicher, dass die Bescheinigung auch zugestellt- und der fällige Nachnahmebetrag beglichen werden kann. Die Annahme der Bescheinigung kann auch durch Dritte erfolgen. Die Bescheinigung wird in deutscher Sprache ausgestellt. Sollten Sie eine Ausfertigung in englischer Sprache wünschen, teilen Sie dies bitte in Ihrem Antrag mit.

 

Letzte Änderung(en): 28.10.2011 10:39 Uhr | Erstellt am: 06.07.2007 15:44 Uhr