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Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus

Die Bezirksregierung Köln ist zuständige Bewilligungsbehörde für die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) stellt die Bundesrepublik Deutschland den Ländern jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Förderung ist in den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-Kom-Str) und in den Hinweisen zu diesen Förderrichtlinien geregelt. Eine Übersicht über die grundsätzlich förderungswürdigen Verkehrsprojekte haben wir für Sie in einem Fördertableau zusammengestellt.

Antragsteller der Bauprojekte sind die Kreise, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit der jeweiligen Maßnahme festgestellt wurde, entwickeln wir die regionale Vorschlagsliste für das Programm "Stadtverkehrsförderung - Kommunale Straßen und Radwege". Gemäß § 9 Absatz 4 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) beschließt der Regionalrat über die Vorschläge der jährlichen Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau. Nach Beschlussfassung durch den Regionalrat wird die Vorschlagsliste seitens des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW (MBV) zu einem landesweiten Förderprogramm zusammengestellt und dem Landtag zugeleitet. Das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV) kann in begründeten Fällen von den regionalen Vorschlägen abweichen.

Auf Grundlage des Jahresförderprogramms erfolgt die maßnahmenbezogene Prüfung der Finanzierungsanträge, die Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Nach Fertigstellung der Maßnahme überprüfen wir die zweckentsprechende Verwendung der Mittel. Die für die Antragsabwicklung benötigten Vordrucke stellen wir Ihnen in der rechten Spalte zum Herunterladen zur Verfügung. Sollten Sie die Vordrucke in einem anderen Dateiformat benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns.



 

Letzte Änderung(en): 20.10.2009 10:37 Uhr | Erstellt am: 04.03.2008 09:33 Uhr