Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2694
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Kontakt:
Zuwendungen an die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des ÖPNV, mit denen diese wiederum die Beschaffung neuer Fahrzeuge durch private und öffentliche Verkehrsunternehmen, deren Vorhaltekosten sowie sonstige Investitionsmaßnahmen des ÖPNV fördern:
Frau Krautkrämer
Tel.: +49(0)221-147-2684
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Förderung des ÖPNV / SPNV
Neben der Infrastrukturförderung gewährt das Land NRW eine Reihe weiterer Zuwendungen und Pauschalen an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, die von uns bewilligt werden. Zu diesen gehören:
- Betriebskostenzuschüsse an die Zweckverbände für die Förderung der Eisenbahnunternehmen zur Sicherstellung des bedarfsgerechten Verkehrsangebotes im SPNV. Rechtsgrundlage: §11 Abs. 1 ÖPNVG NW.
- Jährliche Pauschale an die Aufgabenträger, die überwiegend an öffentliche und private Verkehrs-unternehmen für Zwecke des ÖPNV weiter zu leiten sind. Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW
- Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit, des Kundenservices, der Sauberkeit und des Services im ÖPNV. Gefördert werden u.a. landesweite Kompetenzcenter, z.B. zur Organsiation und Weiterentwicklung des landesweit einheitlichen Tarifs. Darüber hinaus werden zusätzliches Personal an Haltestellen und in Fahrzeugen, Videoüberwachungen, Notruf- und Informationssäulen sowie die Schlichtungsstelle Nahverkehr gefördert. Rechtsgrundlage: § 14 ÖPNVG NW
- Organisationspauschale und Förderung der Fahrzeugbeschaffung für Bürgerbusvereine. Dabei handelt es sich im Prinzip um einen regulären Linienverkehr, der jedoch mit Kleinbussen (max. 8 Fahrgastplätze) und mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern durchgeführt wird. Rechtsgrundlage: § 14 ÖPNVG NW
Letzte Änderung(en): 23.09.2008 14:14 Uhr | Erstellt am: 04.03.2008 12:08 Uhr