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Grundstücksvermessung

Grundstücksvermessungen umfassen Liegenschaftsvermessungen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeinmessungen), die dem Liegenschaftskataster dienen, sowie baubegleitende Messungen (z.B. Erstellung von Lageplänen, Gebäudeabsteckungen).

Das Liegenschaftskataster hat als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung rechtssichernden Charakter. Eigentümer/innen, Erbbauberechtigte, Notare/Notarinnen und sonstige Antragsteller bzw. Antragstellerinnen mit berechtigtem Interesse können das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte und Auszüge erhalten.

Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen dürfen nur von Katasterbehörden, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) und einigen behördlichen Vermessungsstellen (z.B. Dezernat 33 im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren) ausgeführt werden.

Als Teilungsvermessungen bezeichnet man die Vermessungen zur Vorbereitung grundbuchrechtlicher Maßnahmen, wie z.B. Teilung oder Belastung eines Grundstücks. Es entstehen in der Regel neue Eigentumsgrenzen. Dieses setzt voraus, dass die Größe und die Lage des abzuschreibenden bzw. des zu belastenden Grundstückteils im Liegenschaftskataster ersichtlich sind und dieser Teil dort unter einer besonderen Nummer (Flurstücksnummer) verzeichnet ist.

Grenzvermessungen dienen zur Feststellung oder Abmarkung bestehender Grundstücksgrenzen. Bei Grenzvermessungen wird der Grenzverlauf in der Örtlichkeit dauerhaft und sichtbar - in der Regel durch Grenzsteine - gekennzeichnet (abgemarkt), um Unklarheiten über den Grenzverlauf zu vermeiden und den Grenzfrieden zu sichern.

Gebäudeeinmessungen sind erforderlich, damit das Liegenschaftskataster den vollständigen Gebäudenachweis enthält und den vielfältigen Anforderungen an ein Basisinformationssystem gerecht werden kann. Eigentümer bzw. Eigentümerinnen oder Erbbauberechtigte sind gesetzlich verpflichtet, den Katasterbehörden bestimmte Angaben zu machen und neue Gebäude oder Grundrissveränderungen von Gebäuden auf eigene Kosten einmessen zu lassen. Auf der Grundlage von Gebäudeeinmessungen werden Grenzabstände ermittelt und Grenzbescheinigungen ausgestellt.

Baubegleitende Messungen

Baubegleitende Messungen (z.B. Erstellung von Lageplänen, Gebäudeabsteckungen) werden in der Regel von ÖbVermIng oder privaten Vermessungsbüros erledigt.

Der Lageplan stellt auf der Grundlage der Liegenschaftskarte ein geplantes bauliches Vorhaben der Lage nach auf dem Baugrundstück sowie die baulichen Anlagen auf den benachbarten Grundstücken dar. Der Lageplan ist wichtiger Bestandteil der Bauvorlagen und muss u.a. die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks, seine Umringsmaße und Fläche sowie die Lage der Entwässerungsleitungen bis zum öffentlichen Kanal enthalten.



 

Letzte Änderung(en): 22.09.2008 11:43 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 15:30 Uhr