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Aufsicht über kommunale Stiftungen

Die Bezirksregierung Köln ist Aufsichtsbehörde über die Stiftungen, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Köln haben. Bei einer Stiftung handelt es sich um Vermögenswerte, die Stifter/innen zur Verfügung gestellt haben. Durch die Verwendung der Erträge aus dem Vermögen soll der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllt werden. Für selbstständige Stiftungen des privaten Rechts ist Dezernat 21 zuständig. Unselbstständige Stiftungen werden treuhänderisch verwaltet. Wird die Verwaltung von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband wahrgenommen, handelt es sich um eine sogenannte örtliche Stiftung und die Aufsicht wird im Rahmen der Kommunalaufsicht von Dezernat 31 geführt. Dabei ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörde zu überwachen, ob der Wille des Stifters bzw. der Stifterin erfüllt wird. Umwandlungen des Stiftungszweckes, die Zusammenlegung und ggf. die Aufhebung von unselbstständigen Stiftungen durch die Gemeinden müssen bei der Bezirksregierung Köln beantragt und genehmigt werden. Weiterführende Informationen über Stiftungen erhalten Sie im Internetangebot des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.



 

Letzte Änderung(en): 24.11.2011 11:08 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 13:33 Uhr