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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/Innen (ÖbVermIng)
Das Aufgabenfeld der ÖbVermIng
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) sind als Organe des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung berechtigt,
- Liegenschaftsvermessungen auszuführen,
- Einsicht in das Liegenschaftskataster zu gewähren und Auzüge daraus zu erteilen,
- Anträge auf Vereinigung oder Teilung von Grundstücken öffentlich zu beglaubigen,
- Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden, sowie
- weitere ihnen nach Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes zugewiesene Aufgaben auszuführen.
Bei der Durchführung dieser hoheitlichen Aufgaben sind die ÖbVermIng Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Sie können unter Berufung auf ihren Berufseid als Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten auftreten.
Grundsätzlich können ÖbVermIng auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig werden. Daneben führen sie als Freiberufler/in technische Vermessungen mit privatrechtlichem Charakter aus (Ingenieurvermessungen).
Soweit die ÖbVermIng hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, unterstehen sie der Aufsicht der Bezirksregierung. Außerhalb dieses Aufgabenbereiches (also bei privatrechtlicher Tätigkeit) wird die Aufsicht durch die Ingenieurkammer Bau NRW wahrgenommen.
Hoheitliche Tätigkeiten auf dem Gebiet des Vermessungswesens
Zu den hoheitlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Vermessungswesens zählen:- Teilungsvermessungen für die Bildung neuer Grenzen als Voraussetzung für die grundbuchrechtliche Abschreibung
- Grenzfeststellungen zur amtlichen Kennzeichnung bestehender Grenzen durch Grenzmarken, z.B. vor dem Erwerb eines Grundstücks oder für den Zaunbau
- Gebäudeeinmessungen zur Aktualisierung des Gebäudebestands in der Liegenschaftskarte
- Amtliche Lagepläne zur Vorlage bei Bauordnungs- und Bauplanungsämtern bei der Genehmigung von Bauvorhaben u.a.
- Grenzbescheinigungen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände, zur Vorlage bei Bauämtern, Banken und Bausparkassen
Tätigkeiten im privatrechtlich-technischen Bereich
Im privatrechtlich-technischen Bereich erstreckt sich der Aufgabenbereich von der
- Entwurfsplanung (Ermittlung der wesentlichen Eckdaten eines Grundstücks zur Optimierung der Planungsmöglichkeiten durch Aufnahme von Gelände- und Straßentopografie in Lage und Höhe)
- über die baubegleitende Vermessung (z.B. Absteckung von Achsen für die Bauausführung)
- bis zur Endkontrolle und Bauwerksüberwachung.
- Dazu kommen alle weiteren Ingenieurvermessungen (z.B., Kanalkataster).
Unsere Aufgaben
Die Bezirksregierung Köln
- ist Aufsichtsbehörde für die ÖbVermIng
- berät die ÖbVermIng
- lässt Vermessungsingenieure und -ingenieurinnen unter bestimmten Voraussetzungen als ÖbVermIng zu
- bearbeitet Verzichtserklärungen bezüglich Zulassung
- kann die Zulassung aufheben
- regelt die Abwicklung einer Geschäftsstelle
- entscheidet über die Zulässigkeit von Arbeitsgemeinschaften
- prüft und gestattet Zusammenschlüsse mit anderen Berufssparten
- bestellt ggf. eine Vertreterin bzw. einen Vertreter für eine/n ÖbVermIng
- entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten zwischen ÖbVermIng und Katasterbehörde bezüglich unterschiedlicher Auslegung von Vorschriften
- prüft die Geschäftsführung der ÖbVermIng
- führt Prüfungsvermessungen durch
- ahndet Pflichtverletzungen
- ahndet Ordnungswidrigkeiten
- erlässt bezüglich der vermessungstechnischen Fachkräfte der ÖbVermIng Vermessungsgenehmigungen
- erlässt sonstige die ÖbVermIng betreffende Genehmigungen
- erstellt Stellungnahmen zu Petitionen
Letzte Änderung(en): 02.06.2010 09:27 Uhr | Erstellt am: 09.07.2007 15:35 Uhr