Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-3624
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-2905
Anfahrt:
Kontakt:
Weitere Informationen:
Geschäftsordnung der Härtestelle Garzweiler II (.pdf 17 KByte)
Geschäftsordnung der Härtestelle Hambach (.pdf 17 KByte)
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Manheim (.pdf 19 KByte)
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Pier (.pdf 71 KByte)
Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich (.pdf 71 KByte)
Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 (.pdf 204 KByte)
Revierweite Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier (.pdf 17 MByte)
Härtestellen, Härteausgleichsstelle und Anrufungsstellen
Härtestellen Garzweiler II und Hambach
Die jeweilige Härtestelle hat insbesondere die Aufgabe festzustellen, ob für Einwohner im Tagebaugebiet Garzweiler II bzw. Hambach, die bereits im Vorfeld der gemeinsamen Umsiedlung aus dringenden privaten (z.B. beruflichen und gesundheitlichen) Gründen ihr Haus- und Grundeigentum veräußern wollen, bei einem Nichtankauf durch den Bergbautreibenden eine unbillige Härte gegeben wäre.
Sofern andere Maßnahmen sich als ungeeignet erweisen, kann die Härtestelle den vorzeitigen Erwerb des Eigentums durch den Bergbautreibenden empfehlen.
Dem Dezernat 32 obliegt die Geschäftsführung der Härtestellen Garzweiler II und Hambach.
Die Härteausgleichsstelle setzt sich zusammen aus:
- einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
- einem Vertreter aller im Braunkohlenplangebiet liegenden Gemeinden und
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Härteausgleichsstelle
Im Zusammenhang mit der Verbindlichkeitserklärung des Teilplans 12/1 - Hambach - verpflichtete sich die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) in dem Vertrag vom 11.05.1977 mit Änderung vom 10.02.1982 (Hambachvertrag) gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zum Ausgleich besonderer Härten für Umsiedler (Härteausgleich).
Umsiedlern wird ausnahmsweise ein Härteausgleich gewährt, wenn im Einzelfall persönliche und soziale Härten unter Abwägung aller Umstände einen billigen Ausgleich erfordern. Durch die Gewährung dieses Härteausgleichs sollen wirtschaftliche Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden, die für die Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, insbesondere im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine besondere, unbillige Härte bedeuten und für die eine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistung nicht zu gewähren ist und die auch nicht durch sonstige Maßnahmen ausgeglichen werden.
Die Entscheidung über die Gewährung des Härteausgleichs obliegt der Härteausgleichsstelle.
Die Härtestellen setzen sich jeweils zusammen aus:
- einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
- einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Die Geschäfte der Härteausgleichsstelle werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt.
Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, Anrufungsstelle Pier und Anrufungsstelle Manheim
Um eventuelle Zweifel an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern in Entschädigungsfragen auszuräumen und insoweit nach und nach eine Vertrauensbasis zu schaffen, hat der Braunkohlenausschuss die Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, die Anrufungsstelle Pier sowie die Anrufungsstelle Manheim eingerichtet.
Die jeweilige Anrufungsstelle hat die Aufgabe, bei vorgetragenen Zweifeln an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern die sachgerechte Anwendung der Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 sowie die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom 06.07.2010 und der jeweiligen ortsspezifischen Regelung zu prüfen.
Bei nicht sachgerechter Anwendung dieser Erklärung empfiehlt die Anrufungsstelle Korrekturen in den Entschädigungsangelegenheiten.
Die Anrufungsstellen setzen sich jeweils zusammen aus:
- einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
- einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
- einem Vertreter der RWE Power AG.
Die Geschäfte der Anrufungsstellen werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt. Anfragen/Anträge richten Sie bitte an:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Letzte Änderung(en): 01.12.2011 13:28 Uhr | Erstellt am: 16.07.2007 14:46 Uhr