Erweiterte Suche | ?


Sie befinden sich in:    Startseite  /  Organisation  /  Abteilung 3  /  Dezernat 32  /  Härtestellen, Härteausgleichsstelle und Anrufungsstellen

Dezernatstelefon:

Tel.: +49(0)221-147-3624

Dezernatsfax:

Tel.: +49(0)221-147-2905

Anfahrt:

So finden Sie uns

Härtestellen, Härteausgleichsstelle und Anrufungsstellen

Härtestellen Garzweiler II und Hambach

Die jeweilige Härtestelle hat insbesondere die Aufgabe festzustellen, ob für Einwohner im Tagebaugebiet Garzweiler II bzw. Hambach, die bereits im Vorfeld der gemeinsamen Umsiedlung aus dringenden privaten (z.B. beruflichen und gesundheitlichen) Gründen ihr Haus- und Grundeigentum veräußern wollen, bei einem Nichtankauf durch den Bergbautreibenden eine unbillige Härte gegeben wäre.

Sofern andere Maßnahmen sich als ungeeignet erweisen, kann die Härtestelle den vorzeitigen Erwerb des Eigentums durch den Bergbautreibenden empfehlen.

Dem Dezernat 32 obliegt die Geschäftsführung der Härtestellen Garzweiler II und Hambach.

Die Härteausgleichsstelle setzt sich zusammen aus:

  • einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
  • einem Vertreter aller im Braunkohlenplangebiet liegenden Gemeinden und
  • einem Vertreter der RWE Power AG.

Härteausgleichsstelle

Im Zusammenhang mit der Verbindlichkeitserklärung des Teilplans 12/1 - Hambach - verpflichtete sich die Rheinbraun AG (heute: RWE Power AG) in dem Vertrag vom 11.05.1977 mit Änderung vom 10.02.1982 (Hambachvertrag) gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zum Ausgleich besonderer Härten für Umsiedler (Härteausgleich).

Umsiedlern wird ausnahmsweise ein Härteausgleich gewährt, wenn im Einzelfall persönliche und soziale Härten unter Abwägung aller Umstände einen billigen Ausgleich erfordern. Durch die Gewährung dieses Härteausgleichs sollen wirtschaftliche Nachteile vermieden oder ausgeglichen werden, die für die Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen, insbesondere im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine besondere, unbillige Härte bedeuten und für die eine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistung nicht zu gewähren ist und die auch nicht durch sonstige Maßnahmen ausgeglichen werden.

Die Entscheidung über die Gewährung des Härteausgleichs obliegt der Härteausgleichsstelle.

Die Härtestellen setzen sich jeweils zusammen aus:

  • einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
  • einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
  • einem Vertreter der RWE Power AG.

Die Geschäfte der Härteausgleichsstelle werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt.

Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, Anrufungsstelle Pier und Anrufungsstelle Manheim

Um eventuelle Zweifel an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern in Entschädigungsfragen auszuräumen und insoweit nach und nach eine Vertrauensbasis zu schaffen, hat der Braunkohlenausschuss die Anrufungsstelle Immerath-Pesch-Lützerath und Borschemich, die Anrufungsstelle Pier sowie die Anrufungsstelle Manheim eingerichtet.

Die jeweilige Anrufungsstelle hat die Aufgabe, bei vorgetragenen Zweifeln an der Gleichbehandlung mit anderen Umsiedlern die sachgerechte Anwendung der Entschädigungserklärung der RWE Power AG vom 03.02.2004 sowie die Anwendung der Revierweiten Regelung zu Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlenrevier vom 06.07.2010 und der jeweiligen ortsspezifischen Regelung zu prüfen.

Bei nicht sachgerechter Anwendung dieser Erklärung empfiehlt die Anrufungsstelle Korrekturen in den Entschädigungsangelegenheiten.

Die Anrufungsstellen setzen sich jeweils zusammen aus:

  • einem Vertreter der Bezirksregierung Köln (Vorsitz),
  • einem Vertreter der jeweils betroffenen Kommune und
  • einem Vertreter der RWE Power AG.

Die Geschäfte der Anrufungsstellen werden von der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) geführt. Anfragen/Anträge richten Sie bitte an:

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln



 

Letzte Änderung(en): 01.12.2011 13:28 Uhr | Erstellt am: 16.07.2007 14:46 Uhr