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Zentrale Lernstandserhebung in der Grundschule / VERA
Im Herbst 2004 wurden in Nordrhein-Westfalen erstmalig in allen Grundschulen verpflichtend zentrale Lernstandserhebungen ("VERgleichsArbeiten" - VERA) in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Diese Lernstandserhebungen, die seither jedes Jahr erfolgten, werden in sieben Bundesländern durchgeführt. Im Schuljahr 2006/2007 fanden die Lernstandserherbungen zum ersten Mal in Klasse 3 statt. Seither steht den Schulen mehr Zeit zur Verfügung, um im Anschluss an die Lernstandserhebungen die Schülerinnen und Schüler gezielt im Hinblick auf die erwarteten Standards zu fördern.
Die Vergleichsarbeiten überprüfen die langfristig erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Sie dienen den Lehrkräften dazu, die Leistungen ihrer Lerngruppen oder ihrer Klassen schulübergreifend zu vergleichen und an den in den Lehrplänen festgelegten Zielen zu messen.
Die Aufgaben der zentralen Lernstandserhebungen setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Die erste Hälfte der Aufgaben wird den Schulen zentral vorgegeben und ist für ganz NRW einheitlich. Die zweite Hälfte wird von jeder einzelnen Schule aus einer vorgegebenen Aufgabensammlung selbst ausgewählt und über das Internet von einer Kommunikationsplattform der Universität Landau heruntergeladen. Auch die spätere Übermittlung der Arbeitsergebnisse der Schülerinnen und Schüler zur zentralen Auswertung in der Universität Landau und die Rückmeldung der Ergebnisauswertung an die Schulen geschieht über das Internet.
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden zwar nicht als Klassenarbeiten gewertet, sie werden jedoch seit dem Schuljahr 2006/2007 ergänzend zu den Bereichen „schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (§ 48 Abs. 2 SchG). Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden bei der Zeugnisnote dann ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistung zwischen zwei Noten steht.
Sie geben den Lehrkräften vor allem Informationen, die ihnen zeigen, bei welchen Aufgabenstellungen und in welchen Bereichen eines Fachs die Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten und in welchen sie besondere Stärken haben. Die Lehrkräfte haben damit eine weitere Grundlage, auf der sie die einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell und gezielt fördern, Fördermodule für bestimmte Lerngruppen erstellen und ihren eigenen Unterricht verbessern können. Durch die Diskussion der Aufgabenstellungen und der Ergebnisse innerhalb der Schule wird auch die Kooperation im Kollegium gestärkt und die weitere Entwicklung des Unterrichts in der Schule angeregt.
Darüber hinaus erhalten aber auch die Erziehungsberechtigten Rückmeldungen über die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über die Ergebnisse ihres Kindes, über die Ergebnisse der Klasse und die der Schule. Dazu werden einheitliche Formulare mit grafischen Darstellungen der erreichten Fähigkeitsniveaus bzw. der Verteilung der Fähigkeitsniveaus in den Fächerbereichen verwendet.
Für die Schulaufsicht ergeben die bis zum Schuljahresende vorliegenden Berichte der Schulen über die Ergebnisse und ihre Konsequenzen weitere wertvolle Hinweise auf den Bedarf der Schulen an Steuerung und Unterstützung. Aufgaben der Schulaufsicht im Prozess der Einführung, Durchführung und Auswertung der zentralen Lernstandserhebungen liegen vor allem
- in der Übermittlung von Informationen an Schulämter, Schulen und Öffentlichkeit
- in der inhaltlichen Erläuterungs- und Überzeugungsarbeit
- in der organisatorischen und technischen Gewährleistung und Vernetzung von Hilfestellungen
- in der Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schulen bezüglich der Abläufe sowie
- in der Bereitstellung von Handreichungen und Fortbildungsangeboten.
Letzte Änderung(en): 24.09.2008 10:23 Uhr | Erstellt am: 31.07.2007 10:44 Uhr