Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2048
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-4831
Anfahrt:
Weitere Informationen:
Ausbildungsnachweis - Deckblatt (.pdf 15 KByte)
Ausbildungsnachweis Einlegeblatt Muster 1 (.doc 24 KByte)
Ausbildungsnachweis Einlegeblatt Muster 2 (.doc 24 KByte)
Ausbildungsnachweis betriebliche Ausbildung Muster 2a (.xls 20 KByte)
Ausbildungsnachweis schulische Ausbildung Muster 2b (.xls 20 KByte)
Broschüre Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung (.pdf 666 KByte)
Sie haben Fragen zur Führung der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) oder suchen Muster für die Berichtshefte?
In der Ausbildungsverordnung ist vorgeschrieben, dass die Auszubildenden ein Berichtsheft in der Form eines Ausbildungsnachweises führen müssen und dass die Ausbildenden das Berichtsheft regelmäßig durchsehen müssen. Um Ihnen zu dieser Vorschrift Hilfestellungen zu geben, haben wir Grundsätze zum Führen der Ausbildungsnachweise erstellt. Wenn Sie in den hier aufgeführten Grundsätzen zum Führen des Ausbildungsnachweises keine Antworten finden oder wenn Sie die Muster-Ausbildungsnachweise nicht nutzen können, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Letzte Änderung(en): 14.08.2007 14:34 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 14:32 Uhr