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Sie haben Fragen zur Führung der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) oder suchen Muster für die Berichtshefte?

In der Ausbildungsverordnung ist vorgeschrieben, dass die Auszubildenden ein Berichtsheft in der Form eines Ausbildungsnachweises führen müssen und dass die Ausbildenden das Berichtsheft regelmäßig durchsehen müssen. Um Ihnen zu dieser Vorschrift Hilfestellungen zu geben, haben wir Grundsätze zum Führen der Ausbildungsnachweise erstellt. Wenn Sie in den hier aufgeführten Grundsätzen zum Führen des Ausbildungsnachweises keine Antworten finden oder wenn Sie die Muster-Ausbildungsnachweise nicht nutzen können, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.



 

Letzte Änderung(en): 14.08.2007 14:34 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 14:32 Uhr