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Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen
Anerkennung von Bildungsabschlüssen für die mittlere Qualifikationsebene in Archiven, Bibliotheken und Informations- und Dokumentationseinrichtungen
Über die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen, die für Tätigkeiten auf der mittleren Qualifikationsebene in Archiven, Bibliotheken sowie in Informations- und Dokumentationseinrichtungen erworben wurden, entscheidet für das Land Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Köln als zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass die Antragsteller ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Formelle Anerkennungsverfahren werden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen nur für Personen durchgeführt, die darauf einen Anspruch gemäß des Bundesvertriebenengesetzes haben. Für andere Antragsteller können lediglich „freiwillige Stellungnahmen“ erstellt werden.
Personen, die ein archivisches, bibliothekarisches oder informationswissenschaftliches Hochschulstudium absolviert haben, können sich zwecks einer förmlichen Bescheinigung über die Führbarkeit des erworbenen Hochschulgrades an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, Abteilung 2, 40190 Düsseldorf wenden.
Letzte Änderung(en): 14.02.2012 09:13 Uhr | Erstellt am: 19.10.2010 11:12 Uhr