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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
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Öffentliche Bibliotheken
Wir fördern Öffentliche Bibliotheken, beraten sie und ihre Träger in allen Fachfragen, wenn gewünscht - gerne vor Ort, und organisieren Fortbildungen.
Wir fördern Bibliotheksprojekte mit Landesmitteln nach den „Grundsätzen des Landes NRW zur Förderung von Kunst und Kultur“. Hierzu gehören auch Kooperationsprojekte von Bibliotheken auf Kreis- und regionaler Ebene. Die Bagatellegrenze für ein Projekt beträgt 5000 €. Der Projektantrag ist bis zum 30.November des Vorjahres einzureichen.
Wir beraten bei
- Projektentwicklung, -antrag und -durchführung
- Bibliotheks-Entwicklung, -Konzeption und -Management
- Entwicklung von lokalen und regionalen Kooperationen
- Bibliotheksbau und -einrichtung
- Maßnahmen zu Bestandaufbau und -präsentation
- Planung des Einsatzes neuer Medien
- Planungen zum Einsatz von EDV und neuen Technologien
- Leseförderung und Vermittlung von Recherchekompetenz
Wir koordinieren
- die Zusammenarbeit der Bibliotheken in der Euregio Rhein-Maas
- regionale und überregionale Förderprojekte
Wir initiieren und veranstalten
- regelmäßige regionale Arbeitstreffen Öffentlicher Bibliotheken und Bibliothekstagungen auf Kreisebene
- Fortbildungen mit Kooperationspartnern
Wir informieren
- zweimonatlich über Aktuelles aus dem Bibliothekswesen im „Kölner Bibliotheks-Info - Online“
- über Entwicklungen im kommunalen Bibliothekswesen des Regierungsbezirkes mit der Zusammenstellung und Auswertung von fachbezogenen Statistiken
Wir wirken mit in
- landesweiten Arbeitsgemeinschaften
- bundesweiten Gremien
Letzte Änderung(en): 08.11.2011 11:48 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 14:40 Uhr