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Antrag auf Bewertung ausländischer Schulzeugnisse / Bildungsnachweise (.pdf 66 KByte)
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Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen
Wer im Ausland eine Schule besucht hat und nun in Deutschland eine weitere Schulausbildung beginnen, einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf das ausländische Zeugnis anerkennen lassen.
Anerkennung von Abschlüssen bis zur Fachoberschulreife
Wir sind zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zur Fachoberschulreife, also für Hauptschulabschluss und mittlere Reife.
Damit wir Ihr Zeugnis prüfen können, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben. Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie außerdem ein längerfristiges Aufenthaltsrecht nachweisen.
Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck. Dieser kann auf dem Postweg oder am Sprechtag (donnerstags von 8:30 - 15:00 Uhr) bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln eingereicht werden.
Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife
Die Anerkennung der allgemeinen Hochschulreife erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf -Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle (Dezernat 48).
Anerkennung weiterer Bildungsnachweise
Im Ausland erworbene akademische Grade werden - soweit es einer Anerkennung bedarf - vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW bewertet.
Fragen zur Anerkennung der Berufsausbildung beantwortet die örtliche Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
Diplome der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe werden von den Gesundheitsämtern oder der Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, geprüft.
Ausländische Abschlüssen im Bereich der sozialen Arbeit werden durch Dezernat 24 bearbeitet.
Die Berechtigung, sich Ingenieurin bzw. Ingenieur nennen zu dürfen, wird durch Dezernat 34 der Bezirksregierung ausgesprochen.
Letzte Änderung(en): 19.01.2012 08:47 Uhr | Erstellt am: 09.08.2007 15:40 Uhr