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Feststellungsprüfung (Sprachprüfung)

Rd. Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (BASS 13-61 Nr. 1)

Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle einer in der Schullaufbahn vorgesehenen Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache eine Feststellungsprüfung (Sprachprüfung) in der Amtssprache des Herkunftslandes bzw. in der Muttersprache ablegen, sofern in sprachlicher Hinsicht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können.

Die Feststellungsprüfung (Sprachprüfung) ist abschlussrelevant und über die besuchte Schule bis zum 15.09. des Schuljahres zu beantragen, in dem der Abschluss erworben wird.

Die Anträge der jeweiligen Schulform und allgemeine Hinweise finden Sie in der rechten Spalte.



 

Letzte Änderung(en): 07.07.2011 08:20 Uhr | Erstellt am: 18.12.2007 15:40 Uhr