Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-2048
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-4831
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Kontakt:
Frau Schulte-Deutz
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Latinum, Graecum, Hebraicum (Dezernat 43)
Frau Hamann
Tel.: +49(0)221-147-2641
Weitere Informationen:
Termine Sekundarstufe II (.pdf 15 KByte)
Antrag Feststellungsprüfung Allgemein (z.B. VHS) (.pdf 12 KByte)
Merkblatt zur Feststellungsprüfung Hauptschulen
Antrag Feststellungsprüfung Hauptschulen (.pdf 12 KByte)
Merkblatt zur Feststellungsprüfung Realschulen
Antrag Feststellungsprüfung Realschulen (.pdf 13 KByte)
Merkblatt zur Feststellungsprüfung Gymnasium
Antrag Feststellungsprüfung Gymnasium (.pdf 18 KByte)
Antrag Feststellungsprüfung Gesamtschulen (.pdf 19 KByte)
Merkblatt zur Feststellungsprüfung Berufskollegs
Antrag Feststellungsprüfung Berufskollegs (.pdf 21 KByte)
Hinweise zur Vorbereitung auf die Prüfung Sekundarstufe I (.pdf 26 KByte)
Feststellungsprüfung (Sprachprüfung)
Rd. Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW (BASS 13-61 Nr. 1)
Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle einer in der Schullaufbahn vorgesehenen Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache eine Feststellungsprüfung (Sprachprüfung) in der Amtssprache des Herkunftslandes bzw. in der Muttersprache ablegen, sofern in sprachlicher Hinsicht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können.
Die Feststellungsprüfung (Sprachprüfung) ist abschlussrelevant und über die besuchte Schule bis zum 15.09. des Schuljahres zu beantragen, in dem der Abschluss erworben wird.
Die Anträge der jeweiligen Schulform und allgemeine Hinweise finden Sie in der rechten Spalte.
Letzte Änderung(en): 07.07.2011 08:20 Uhr | Erstellt am: 18.12.2007 15:40 Uhr