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Finanzielle Fördermaßnahmen im Schulbereich

Auf Antrag der Schulträger bewilligt die Bezirksregierung Fördergelder für die folgenden Maßnahmen:

  • Zuwendungen für Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“)
  • Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
  • Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote
  • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulminsteriums NRW.



     

    Letzte Änderung(en): 27.10.2011 08:44 Uhr | Erstellt am: 10.08.2007 10:44 Uhr