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NRW Landesprogramm Kultur und Schule

Ab dem Schuljahr 2010/2011 gilt für das Landesprogramm Kultur und Schule eine neue Richtlinie.

Allgemeine Informationen:

Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben pro Projekt: 2.850,00 EUR, die sich wie folgt aufteilen:
2.000,00 EUR für Honorar
750,00 EUR für Material- und Fahrtkosten
100,00 EUR für Abschlusspräsentation

Die Mittel für eine Abschlusspräsentation müssen unmittelbar mit eingeplant und beantragt werden und können nicht nachträglich bewilligt werden. Bei Doppelprojekten, an denen zwei Künstler beteiligt sind, können diese Ausgaben nur einfach eingestellt werden.
Ohne Abschlusspräsentation reduzieren sich die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend auf maximal 2.750,00 EUR.

Es ergeben sich bei einer Förderung von 80 % in der Regel folgende Höchstförderbeträge pro Projekt (inkl. / ohne Abschlusspräsentation):
Für OGS im Primarbereich: 1.480,00 EUR / 1.400,00 EUR
Für Projekte in anderen Schulformen: 2.280,00 EUR / 2.200,00 EUR

Wichtig:
Neue Abgabetermine für Projektdatenblätter (ein Kosten- und Finanzierungsplan ist beizufügen):
Für Projekte an Schulen in kommunaler Trägerschaft:
31. März bei den zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten

Für Kooperationsprojekte:
31. März bei der Bezirksregierung, Dezernat 48

Für Projekte an Schulen in freier Trägerschaft:
31. März bei der Bezirksregierung, Dezernat 48
Bitte beachten Sie: Der Formantrag ist durch den Schulträger zu stellen!



 

Letzte Änderung(en): 09.02.2010 14:13 Uhr | Erstellt am: 09.02.2010 14:04 Uhr