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Projekt-Datenblatt für Projekte der regionalen Kulturförderung (.doc 74 KByte)
Regionale Kulturpolitik
Zielsetzung:
Die Regionale Kulturpolitik des Landes will die historisch gewachsenen Kulturregionen Nordrhein-Westfalens unterstützen, sich im zusammenwachsenden Europa zu profilieren und ihre Attraktivität und Identität nach innen und außen stärken.
Die Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in den Regionen und dem Land sollen initiiert oder intensiviert werden. Das Land will helfen, indem es vorhandene Kräfte und Ressourcen bündelt und vernetzt und damit kulturelle Angebote verbessert werden oder kulturelle Aktivitäten und Angebote gesichert bleiben.
Regionale Kulturpolitik will mehr als "nur" Kooperationen herstellen. Kultur soll im Kontext mit anderen Aufgabenfeldern stehen und Bereiche wie Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaft, Sport, Denkmalschutz u.a. vernetzen, um die kulturellen Möglichkeiten stärker als bisher auch in diese Aufgabenfelder hineinzutragen, nicht zuletzt, um neue Partner zu gewinnen.
Kulturregionen sind historisch gewachsen und unterschiedlich landschaftlich ausgeprägt, wie das Bergische Land, die REGIO Aachen, der Hellweg, das Münsterland, der Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, die "Rheinschiene", das Ruhrgebiet, das Sauerland und das Gebiet Südwestfalen-Siegerland.
Die Kulturregionen sollen aber nicht strikt voneinander abgegrenzt werden. Wer sich projektbezogen einer bestimmten Region zugehörig fühlt, soll die Möglichkeit erhalten, an dem jeweiligen Projekt mitzuwirken. Die Regionen können unter inhaltlich-fachlichen Gesichtspunkten für einzelne Projekte von den klassischen Grenzen abweichen.
Typische Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik gefördert werden:
- Projekte und Maßnahmen, die die kulturellen Strukturen verbessern und die kulturelle Grundversorgung mit Kooperation, Koordination, Vernetzung oder Arbeitsteilung in der Region sichern. Kulturelle Grundversorgung umfasst das gesamte Spektrum von Theater, Orchester und Museum, über Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule und freie Szene bis hin zum einzelnen Künstler und zur einzelnen Künstlerin. Sicherung der kulturellen Grundversorgung meint aber nicht die Übernahme ausfallender kommunaler Mittel durch das Land, sondern flankierende Maßnahmen, die die kulturellen Strukturen in den Regionen unterstützen und festigen.
- Projekte und Maßnahmen, die den regionalen Informationsaustausch verbessern und die Kommunikationssysteme in der Region vernetzen, z.B. gemeinsame Werbung für die Kultur, Hilfe beim Zugang zu Datennetzen, Aufbau gemeinsamer Datenpools.
- Projekte und Maßnahmen, die den Zugang zu Kulturereignissen und zu Kultureinrichtungen verbessern und ein auf die jeweilige Region bezogenes Kulturmarketing entwickeln, z.B. gemeinsam abgestimmte Eintrittsberechtigungen, abgestimmte Öffnungszeiten.
- Koordinierte und kooperative Kulturangebote, z.B. gemeinsame Absprachen über Programme und Prioritäten, aufeinander abgestimmte Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen, in die die gesamte Region oder ein wesentlicher Teil der Region einbezogen sind.
- Kulturelle Qualifizierungsmaßnahmen, z.B. Hilfen bei der Initiierung und Durchführung von Kulturformen, Gesprächskreisen, Entwicklung von Vorhaben, die Modellcharakter haben.
- Projekte, die neue Wege und Formen der Zusammenarbeit von Kultur und Wirtschaft in der Region aufzeigen.
- Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut in den Regionen, z.B. Umnutzung denkmalgeschützter Bauten für kulturelle Zwecke, aber auch Herrichtung von historischen Parks oder Industriedenkmälern für kulturelle Nutzung, etwa als Künstleratelier.
- Projekte, die Kultur mit anderen Sach- und Aufgabengebieten wie Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Wirtschaft, Tourismus, Sport, Jugendpflege, der städtischen und regionalen Entwicklungspolitik usw, verbinden und damit die Lebensqualität erhöhen.
- Die Entwicklung und Realisierung von "Highlights", die der Region Profil geben. Dabei sollen z.B. Qualitäten und Fähigkeiten in einer Region zu einem Großereignis gebündelt werden, mit dem sich die Region identifizieren kann.
- Neuerrichtung von Kultureinrichtungen und der Aufbau von Kooperationsstrukturen mit Anschubfinanzierung, bei der z.B. Personalkosten übernommen werden, wenn sie nur für eine kurze Anlaufzeit erforderlich sind.
Antragsverfahren:
Regionale Kulturpolitik bezieht sich auf vernetzte Projekte in historisch gewachsenen Kulturregionen. Gegenstand können alle Kunst- und Kultursparten sein, sowie Kulturprojekte für unterschiedliche Zielgruppen oder besondere Themen.
Im Regierungsbezirk Köln gibt es drei Regionen:
- Rheinschiene (Herr Dr. Link, Tel.: 0221-147-2714)
- Region Aachen (Frau Ladwein, Tel.: 0241-56861-19)
- Bergisches Land (Frau Utke, Tel.: 02104-992071)
Die Antragstellung besteht aus der Vorlage eines Projektdatenblattes und eines formalen Antrags.
1. Schritt
Das Projektdatenblatt ist ausgefüllt an das jeweilige Koordinationsbüro ( Regio AC, Bergisches Land) bzw. für die Rheinschiene an die Bezirksregierung Köln , Dezernat 48.7 zu richten. Das Projektdatenblatt RKP ist nebenstehend eingestellt. Das Projektdatenblatt muss sowohl in Dateiform als auch im Original mit Unterschrift übersandt werden.
Abgabeschluss für die Projektdatenblätter ist der 30.09 des laufenden Jahres für das Folgejahr
2. Schritt
Bei positiver Empfehlung durch Jury/ bzw. Beirat RKP müssen wie bisher die formalen Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.
Abgabeschluss: 30.11 des laufenden Jahres für das Folgejahr
Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen.
Die abschließende Förderentscheidung trifft das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW. Aufgrund dieses gestraften Verfahrens soll in Zukunft ein zügiges Bewilligungsverfahren nach Haushaltsfreigabe ermöglicht werden.
Letzte Änderung(en): 14.03.2012 11:43 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 09:54 Uhr