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Projektförderung in den Sparten Theater, Tanz, Bildende Kunst, Musik, Literatur, Film/Medien und Archive

Hierfür ist es erforderlich, das Antragsformular auszufüllen und uns im Original, von Ihnen unterschrieben, zuzuschicken. Beizufügen ist eine Projektbeschreibung sowie ein ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan. Es wird erwartet, dass Sie sich als Antragsteller mit einem angemessenen Eigenanteil (in der Regel 10%) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes beteiligen. Geldwerte Leistungen sind nicht förderfähig. Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Antragsfrist für Musik-, Theater- und Tanzprojekte ist der 31.Oktober eines Jahres (Eingangsdatum bei der Bezirksregierung Köln). Bitte verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse möglichst auf Hochglanzpapiere, teure Spezialheftungen oder -bindungen.



 

Letzte Änderung(en): 06.01.2012 13:54 Uhr | Erstellt am: 14.08.2007 09:46 Uhr