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Sonderpädagogische Förderung
In bestimmten Fällen bedürfen Schülerinnen oder Schüler einer sonderpädagogischen Förderung. Ob dies der Fall ist, wird nach einer sonderpädagogischen Begutachtung entschieden, für die ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben ist. Wir betreuen die verwaltungsseitige Abwicklung dieses Verfahrens.
Weitere Einzelheiten finden Sie bei Dezernat 41, das für die sonderpädagogische Förderung zuständig ist.
Letzte Änderung(en): 10.08.2007 14:14 Uhr | Erstellt am: 10.08.2007 14:12 Uhr