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"Meister-BAföG" - AFBG

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Oft gestellte Fragen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG sog. Meister-BAföG)

1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Förderung nach dem AFBG?

Aufgrund des starken Antragseingangs kann die Antragsbearbeitung bis zu 12 Wochen dauern.

In Ihrem eigenen Interesse an einer zeitgerechten Bescheiderteilung sollten Sie daher telefonische Anfragen minimieren und sich per Post an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln oder per Email an bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de wenden.

Auch die für Sie zuständige Handwerks-/Industrie- und Handelskammer kann in vielen Fällen weiter helfen.

Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG / "Meister-BAföG"

2. Wann kann ich mit einer Bewilligung rechnen?

  • beim Erstantrag: frühestens zu Beginn des Monats, in dem die Maßnahme beginnt
  • beim Folgeantrag: frühestens zu Beginn des Monats, der sich an den letzten Monat des bisherigen Bewilligungszeitraums (BWZ) anschließt - bei rechtzeitigem, vollständigem Antrag

3. Wann und wo kann ich das Darlehen beantragen?

Nach der Bewilligung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bonn (KfW), 53170 Bonn ein Vertragsangebot über den festgestellten Darlehensanspruch zusenden. Sofern das Darlehen in voller Höhe in Anspruch genommen werden soll, ist das Angebot mit Unterschriftsbestätigung unter Beachtung der Einreichungsfrist an die KfW zu senden. Nach Eingang des Vertrages wird das Darlehen unverzüglich ausgezahlt und eine von der KfW unterschriebene Vertragsfassung zugesandt. Werden die Darlehensteile nicht in vollem Umfang gewünscht, kann formlos - schriftlich - ein geändertes Vertragsangebot der KfW verlangt werden.

Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten können auch im Internet unter www.meister-bafoeg.info abgerufen werden. Hier können auch Antragsvordrucke herunter geladen werden.



 

Letzte Änderung(en): 24.07.2008 17:51 Uhr | Erstellt am: 30.07.2007 12:33 Uhr