"Meister-BAföG" - AFBG
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Die Telefonnummer ist Mo-Fr von 08:30h-11:30h und Do von 08:30h-15:30h erreichbar.
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Auslands - BAföG
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Ausbildungsförderung für Großbritannien, Irland und die Türkei nach dem BAföG
Es besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung nach Maßgabe des BAföG, wenn der Auszubildenden oder dem Auszubildenden die erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Soweit Sie eine in Großbritannien, Irland oder der Türkei gelegenen Ausbildungsstätte besuchen oder ein Praktikum in diesen Ländern durchführen, können Sie hier einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.
Sie können Ihren Antrag auf dem Postweg bei der Bezirksregierung Köln, - Dez. 49 in 50606 Köln oder persönlich beim Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, in 52066 Aachen einreichen.
Bitte beachten Sie zur Ihrer Antragstellung folgende Hinweise:
Übersenden Sie bitte die erforderlichen Formblätter nebst Anlagen (siehe „Oft gestellte Fragen“) möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Zur Fristwahrung genügt eine schriftliche Antragstellung zu Beginn der Ausbildung.
Der Antragseingang wird ausschließlich zusammen mir der ersten Anforderung fehlender Unterlagen bestätigt. Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann sich derzeit die Prüfung, welche Unterlagen noch vorzulegen sind, verzögern.
Sehen Sie daher bitte von Anfragen ab, ob Ihr Antrag eingegangen ist. Zu gegebener Zeit erhalten Sie mittels der Unterlagenanforderung die Eingangsbestätigung.
Sofern Sie Ihren Antrag fristwahrend zu Beginn der Ausbildung gestellt haben, gehen Ihnen keine Ansprüche verloren. Wenn der Bescheid über den Anspruch auf Förderung erst nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes erstellt wird, erhalten Sie eine Nachzahlung für die bereits vergangenen Monate.
Letzte Änderung(en): 24.08.2009 10:56 Uhr | Erstellt am: 30.07.2007 10:35 Uhr
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