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Alleeninitiative NRW "100-Alleen"

Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 04.11.2005 das 100-Alleen-Programm beschlossen. Dieses sieht die Anpflanzung von 100 Alleen in ganz Nordrhein-Westfalen vor.

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördereckpunkte und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Umsetzung des 100-Alleen-Programms. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bezirksregierungen als höhere Landschaftsbehörden (Bewilligungsbehörden) entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Grundlage für die Verteilung der verfügbaren Haushaltsmittel sind die von den Bezirksregierungen vorzulegenden Prioritätenlisten.

Bei der Umsetzung des 100-Alleen-Programms wird die Anwendung der „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 – Planung, Pflanzarbeiten und Pflege“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V. (FLL), Colmantsstraße 32, 53115 Bonn, empfohlen.

Es werden grundsätzlich Gesamtkosten bis zur Höhe von 300 € je Baum (inkl. 2-jähriger Entwicklungspflege) anerkannt; der Fördersatz beträgt 80%. Soweit in Ausnahmefällen z.B. zur Arrondierung in geringem Umfang auch Grunderwerb erforderlich sein sollte, kann ggf. auch dies in die Förderung einbezogen werden.



 

Letzte Änderung(en): 20.09.2011 08:14 Uhr | Erstellt am: 03.01.2008 15:49 Uhr