Dezernatstelefon:
Tel.: +49(0)221-147-3408
Dezernatsfax:
Tel.: +49(0)221-147-3339
Anfahrt:
Kontakt:
Weitere Informationen:
Richtlinienänderung vom 03.06.2009
Richtlinienänderung vom 20.05.2010
Art57-Richtlinientext-2010 (.pdf 102 KByte)
Grunderwerb-Erlass-2010 (.pdf 138 KByte)
Richtlinie bürgerschaftliches Engagement (.pdf 104 KByte)
Einführungserlass des MUNLV (.pdf 29 KByte)
Wichtige Hinweise zum Antragsverfahren
Förderantrag zu Art. 57 ELER (.pdf 141 KByte)
Förderantrag zu Art. 57 ELER (.doc 101 KByte)
Vorduck Vollmacht (.pdf 42 KByte)
Checkliste zur Antragsprüfung (.doc 41 KByte)
Förderkulisse Streuobstwiesen ab 2011
Obstwiesen/Kopfbaumschnitt-Höchstbeträge (.pdf 97 KByte)
Auszahlungantrag Art. 57 ELER (.doc 62 KByte)
Belegliste Art. 57 ELER (.xls 33 KByte)
Erklärung zur Änderung der Bankverbindung (.pdf 13 KByte)
Vordruck Verwendungsnachweis (.pdf 78 KByte)
Ansprechpartner der Zahlstelle (LWK)
Anmeldung einer Unternehmernummer für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe (.pdf 32 KByte)
Besuchen Sie auch:
Art. 57 ELER: Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz
Das Land gewährt auf der Grundlage der ELER-Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Zuwendungen zur Förderung und Entwicklung der NATURA -2000- Gebiete und anderer Gebiete für Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich Naturschutz. Ziel der Förderung ist die Erhaltung oder Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung.
Gefördert werden z.B.
- investive Maßnahmen
- einmalige Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz
- einmalige Pflegemaßnahmen, die nur einmal während der laufenden Förderperiode (2007- 2013) förderfähig sind. Hierzu gehören neben weiteren Maßnahmen
- die Anlage von Blänken und Artenschutzgewässern
- die Neuanlage von Streuobstwiesen sowie Instandsetzungsschnitt von Streuobstbäumen und Kopfbäumen (nicht gefördert wird die Anpflanzung von Kopfbäumen)
- die Wiedervernässung und Renaturierung
- Entbuschungen und Anpflanzungen
- Die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen
Die Förderkulisse für die Förderung von Streuobstwiesen im Rahmen der Art. 57 Richtlinien ist in Anlehnung an die Streuobstkulisse im Vertragsnaturschutz definiert .
Anträge können mittels des beigefügten Antragsvordrucks bei meiner Behörde gestellt werden. Bitte beachten Sie die „wichtigen Hinweise zum Antragsverfahren“.
Letzte Änderung(en): 05.03.2012 16:22 Uhr | Erstellt am: 04.01.2008 10:45 Uhr