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Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Landesrechtliche Grundlage für die Förderung (oder Kofinanzierung) von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zunächst die „Förderrichtlinien Naturschutz“ (FöNa 2001).

Daneben existieren weitere bzw- ergänzende spezielle Förderprogramme, nach denen auch EU-oder Bundesmittel in die Förderungen eingebunden werden können.

Bei allen Projektförderungen durch das Land NRW sind regelmäßig die sogenannten „allgemeinen Nebenbestimmungen“ zu beachten.

In den jeweiligen speziellen Förderprogrammen können programmspezifische Nebenbestimmungen hinzutreten.

Auf den folgenden Seiten werden jeweils die betr. Richtlinien/ Programme mit ergänzenden Hinweisen, ggf. den zu verwendenden Vordrucken etc. näher erläutert.



 

Letzte Änderung(en): 14.05.2009 13:13 Uhr | Erstellt am: 16.07.2007 13:29 Uhr