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EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Union hat am 22.12.2000 die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verabschiedet. Kerngedanke der Wasserrahmenrichtlinie ist die ganzheitliche Betrachtung von Oberflächengewässern und Grundwasser mit ihrer Interaktion innerhalb von Flussgebieten unabhängig von politischen Grenzen. Damit existiert ein verpflichtender, einheitlicher Bezugsrahmen für ganz Europa.

Ziele und Zeitplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz festgelegt, die eingehalten bzw. bis zum Jahr 2015 bzw. erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind dies:

  • die Herstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer einschließlich der Küstengewässer für natürliche Gewässer,
  • das Erreichen eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustandes für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer,
  • die schrittweise Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe, sowie die Eliminierung prioritär gefährlicher Stoffe aus den Gewässern,
  • das Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer und Grundwasser;
  • die Herstellung eines guten chemischen und quantitativen Zustands des Grundwassers,
  • die Berücksichtigung des Verursacher- und des Kostendeckungsprinzips bei der Gestaltung der Wasserpreise, Berücksichtigung der finanziellen Aufwendungen, der Umwelt- und Ressourcenkosten und Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen nach Kosteneffizienzkriterien.

Wesentliche von der EU mit Fristen versehene Teilschritte sind:

  • bis Ende 2003 die Umsetzung in nationales Recht
  • bis Ende 2004 die Durchführung der Bestandsaufnahme
  • bis Ende 2009 die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen
  • bis Ende 2015 Zielerreichung des guten Gewässerzustandes

Näheres zu den Zielen und Inhalten der Richtlinie sowie zum Zeitplan und zur Umsetzung in NRW erfahren Sie auf der Homepage des Landes NRW unter www.flussgebiete.nrw.de.

Einteilung der Flussgebietseinheiten

Grundlage für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind die Flussgebietseinheiten. Das sind die Einzugsgebiete der großen europäischen Flüsse von der Quelle bis zur Mündung. Zu dem Einzugsgebiet eines Flusses gehören auch seine oberirdischen Zuflüsse und das zuströmende Grundwasser.

Die Flussgebietseinheiten stellen den zukünftigen Bewirtschaftungsraum für die Gewässer dar. Deutschland ist insgesamt an 10 Flussgebietseinheiten beteiligt. Davon sind fünf national und fünf international.

Die Flussgebietseinheiten wurden teilweise weiter in Bearbeitungsgebiete gegliedert, der Rhein beispielsweise in Oberrhein, Mittelrhein, Niederrhein und Deltarhein. Diese Bearbeitungsgebiete wurden weiter in Arbeitsgebiete untergliedert. In NRW unterscheidet man die 12 Arbeitsgebiete Ems, Emscher, Erft, Ijssel, Lippe, Niers/ Schwalm, Rheingraben-Nord, Ruhr, Rur, Sieg, Weser und Wupper.

Aufgaben der Bezirksregierung Köln - Geschäftsstellen

Die richtlinienkonforme und einheitliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der Ebene der Arbeitsgebiete wird in NRW von Geschäftsstellen sichergestellt. Die Geschäftsstellen koordinieren und steuern die erforderlichen Fachgremien, sammeln und bewerten die erzielten Arbeitsergebnisse und erstellen Dokumentationen und Berichte. Hierbei wird auch die betroffene Fachöffentlichkeit (z.B. Kommunen, Wasserverbände, Vertreter von Landwirtschaft, Industrie und Umweltverbänden) beteiligt. In diesem Zusammenhang wird auch die interessierte Öffentlichkeit informiert und beteiligt.

Mit Datum vom 01.01.2007 wurden in Nordrhein-Westfalen die Aufgaben der Geschäftsstellen von den Staatlichen Umweltämtern bzw. dem Landesumweltamt auf die Bezirksregierungen übertragen. Bei der Bezirksregierung Köln sind die Geschäftsstellen für die Arbeitsgebiete Erft, Rur und Sieg angesiedelt. Die personellen Zuständigkeiten für die jeweilige Geschäftsstelle entnehmen Sie bitte der Zuständigkeitsliste.



 

Letzte Änderung(en): 22.08.2011 10:45 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:04 Uhr