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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des "Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.Ordnung in NRW" (.pdf 58 KByte)
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaues einschließlich Talsperren (.pdf 131 KByte)
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Finanzielle Förderung in der Wasserwirtschaft
Die Bezirksregierung steht Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung für Maßnahmen in der Wasserwirtschaft zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Anträge sind formgebunden. Antragsformulare sind den nebenstehenden Richtlinien zu entnehmen. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40 v.H. bis zu 80 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten.
Wasserbau einschließlich Talsperren
Das Land NRW gewährt nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Wasserbaus einschließlich Talsperren” gemäß RdErI. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV 5 – 4000 – 22250 v. 30.6.2009 finanzielle Förderung für wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie
- Bau, Erweiterung oder Anpassung von Talsperren
- Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung
- Hochwasserschutzmaßnahmen
Naturnahe Entwicklung der Gewässer
Das Land NRW gewährt nach Maßgabe der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des ‚Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW” gemäß RdErl. des d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 5.7.2002, IV-10-2202-6551 finanzielle Förderung für Maßnahmen, die der Erhaltung oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben für
Letzte Änderung(en): 01.02.2011 14:26 Uhr | Erstellt am: 29.10.2010 11:00 Uhr