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Produktsicherheit
Produkte müssen so beschaffen sein, dass sie die Sicherheit und Gesundheit der Menschen nicht gefährden.
Zur Gewährleistung der Produktsicherheit gibt es europäische Richtlinien, die durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die zugehörigen Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt wurden. Daneben gillt die europäische Verordnung (EG) Nr. 765/2008 unmittelbar für die Marktüberwachung in Deutschland.
Die verantwortlichen Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und die Händler werden bei der Erfüllung ihrer Pflichten von uns überwachend und beratend begleitet. Dies geschieht u. a. durch eine kontinuierliche Marktüberwachung im Handel und durch regelmäßige Kontrollen bei den Herstellern und Importeuren. Durch gezielte Programme werden Mängelschwerpunkte angegangen und Warenströme aufgedeckt. Verbraucherbeschwerden werden konsequent verifiziert, da sie wichtige Erkenntnisse für die Produktsicherheit liefern.
Auf diese Weise tragen wir präventiv zur Gefahrenabwehr bei. Bei mangelhaften Produkten werden aufgrund einer Risikobewertung alle erforderlichen Maßnahmen (Rückruf, Vernichtung) getroffen, damit die Verbraucher nicht gefährdet werden.
Letzte Änderung(en): 16.12.2011 14:14 Uhr | Erstellt am: 25.09.2007 08:13 Uhr