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Sprengstoffwesen

Bei der gewerblichen Handhabung von Sprengstoffen ergeben sich besondere Gefahren, z.B. durch größere Explosionen, die das Leben von Beschäftigten und Anwohnern gefährden. Diesen Gefahren wird durch spezielle Regelungen Rechnung getragen.

Insbesondere ist festgelegt, dass die Handhabung von Sprengstoffen eine Erlaubnis durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde erfordert und die verantwortlichen Personen zuverlässig und befähigt sein müssen. Die Befähigung ist in speziellen, staatlich anerkannten Lehrgängen zu erwerben, deren Lehrgangsgrundsätze regelmäßig angepasst werden. Auch Verkauf und Gebrauch von Sylvesterfeuerwerk sind mit besonderen Gefahren verbunden.

Die Arbeitsschutzverwaltung informiert den Einzelhandel regelmäßig durch ein besonderes Faltblatt über die Regelungen zur Lagerung und zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus werden vor dem Jahreswechsel Händler mit dem Ziel der Beratung und auch der Überwachung aufgesucht.



 

Letzte Änderung(en): 13.02.2012 15:16 Uhr | Erstellt am: 25.07.2007 11:41 Uhr