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Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten"
Sicherheit von Seitenschutz, Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten
Verordnung über Arbeiten in Druckluft
Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24. Juni 1992
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 220
Technische Regel für Betriebssicherheit 2121
Technische Regel für Gefahrstoffe 517
Technische Regel für Gefahrstoffe 519
Baustellensicherheit
Noch immer sind Baustellen Arbeitsplätze mit großen Unfall- und Gesundheitsrisiken. Hier kommen etwa doppelt so viele Unfälle vor wie in der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Unfälle bei der Arbeit auf Baustellen enden fast immer mit schweren Verletzungen oder sogar tödlich. Die Zahl der Unfalltoten ist fast vier mal so hoch wie im Durchschnitt der übrigen gewerblichen Wirtschaft. Abstürze stehen dabei in der Statistik ganz oben. Alarmierend ist die Tatsache, dass diese Unfälle meist auf Planungs- und Organisationsfehler zurück zu führen sind und fast immer vermeidbar wären.
Darüber hinaus sind die Arbeitsbedingungen auf dem Bau im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen durch überwiegend ungünstige Arbeitsbedingungen gekennzeichnet. Neben den üblichen Arbeitsschutzproblemen spielen auf Baustellen Belastungen durch Lärm, Hitze, Kälte, Nässe, Sonneneinstrahlung und Wind eine große Rolle.
Für Baubetriebe gilt es, im Gegensatz zu stationären Betrieben, den Arbeitsschutz für jede Baustelle individuell zu gestalten. Mit dem Baufortschritt unterliegt die Baustelle einer ständigen Veränderung. So sind die Arbeitsschutzmaßnahmen dem Baufortschritt und den übrigen Rahmenbedingungen entsprechend ständig an neue Situationen anzupassen.
Verantwortlich für den Arbeitsschutz auf Baustellen ist neben dem Arbeitgeber der dort Beschäftigten und dem Bauleiter auch der Bauherr. Ihm kommt insbesondere bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens im Hinblick auf einen möglichst effektiven Arbeitsschutz schon in der Vorbereitungsphase eines Projektes eine besondere Bedeutung zu.
In Abhängigkeit vom Bauvolumen hat der Bauherr uns das Bauvorhaben anzukündigen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.
Letzte Änderung(en): 07.07.2011 08:14 Uhr | Erstellt am: 26.01.2009 12:27 Uhr