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Betriebssicherheit

Bei der Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere für Anlagen, die auf Grund ihres Gefährdungspotentials einer besonderen Überwachung bedürfen (überwachungsbedürftige Anlagen).

Wir überwachen die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und beraten die Betreiber hinsichtlich des sicheren Einsatzes von Arbeitsmitteln. Bei der Beaufsichtigung überwachungsbedürftiger Anlagen arbeiten wir eng mit den zugelassenen Überwachungsstellen zusammen.



 

Letzte Änderung(en): 13.11.2009 07:48 Uhr | Erstellt am: 25.09.2007 07:57 Uhr