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Büro- und Bildschirmarbeit
17 Millionen Menschen verbringen ihren Arbeitstag im Büro. Ein großer Teil davon klagt über Kopfschmerzen, Beschwerden im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich oder Handgelenksentzündungen. Andere Probleme wie psychische Belastungen und Augenbeschwerden sind durch den flächendeckenden Einzug der Computer hinzugekommen.
Da aber nur gesunde und sicher arbeitende Beschäftigte engagiert, motiviert und produktiv arbeiten können, sind die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten für den Erfolg eines Unternehmens von zentraler Bedeutung. Damit Beschäftigte gesund und leistungsfähig beleiben, ist mehr erforderlich als das Umsetzen von korrigierenden Einzelmaßnahmen, wie z.B. das Anschaffen neuer Bürostühle oder die Veränderung der Beleuchtung. Eine nachhaltige Verbesserung der Büroarbeit kann nur durch eine systematische Vorgehensweise bei Veränderungen erreicht werden.
Eine systematische Vorgehensweise ist gegeben, wenn der Unternehmer und seine Führungskräfte unter Beteiligung der Beschäftigten, der Sicherheitsfachkraft und des Betriebsarztes Gefährdungen und Belastungen regelmäßig analysiert und Maßnahmen dagegen festgelegt und umgesetzt werden. In die Beurteilung sind unter anderem einzubeziehen:
- die Arbeitsräume in ihrer Gesamtheit (Raumkonzept)
- der einzelne Arbeitsraum mit seinen Abmessungen, der Anordnung des Arbeitsplatzes und der Flächennutzung
- Raumklima, Temperatur, Luftfeuchte und -Geschwindigkeit
- die Verkehrswege mit Türen und Treppen
- die Beleuchtung, raum- und arbeitsbereichbezogen
- Lärm
- Arbeitsmittel wie Software, Bildschirm, Tastatur und Maus
- Möbel wie Tische, Stühle, Schränke
- elektrische Geräte und Anlagen
Bei der systematischen Betrachtung dürfen aber auch nicht die Arbeitsabläufe im Büro und das Betriebsklima sowie die Qualifizierung der Beschäftigten vergessen werden.
Wenn dieser systematische Ansatz konsequent verfolgt und die daraus resultierenden Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit kontrolliert wird, sind auch gleichzeitig die Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung erfüllt.
Letzte Änderung(en): 22.12.2011 08:10 Uhr | Erstellt am: 22.12.2011 07:56 Uhr