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Haut- und Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien

Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte

Bei Arbeiten im Freien sind Beschäftigte der Witterung ausgesetzt. Im Winter sind sie durch geeignete Kleidung vor Nässe und Kälte geschützt. Aber wie sieht es im Sommer aus? Wie kann man sich vor Hitze und intensiver UV-Strahlung schützen?

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat unter anderem gemäß Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungen bei der Arbeit zu beurteilen und geeignete Maßnahmen für den Schutz der Arbeitnehmer zu treffen. Dazu gehören auch der Schutz vor außergewöhnlicher Hitze und intensiver UV-Strahlung im Sommer. Hilfe bei der Festlegung geeigneter Maßnahmen findet er bei seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und seinem Betriebsarzt.

UV-Strahlung wirklich schlimm?

Ist UV-Strahlung wirklich so gefährlich? Sorgt Sie doch im Sommer für eine ansehnliche Bräune und wird im Allgemeinen nicht als gefährlich empfunden. Doch auch bei der UV-Strahlung gilt der Grundsatz: Zuviel kann schädlich sein. Man unterscheidet zwischen drei Typen der UV-Strahlung.

Bereich Wellenlänge Wirkung
UV-A Strahlung 400-320nm
  • kurze Bräunung
  • Hautalterung
  • kaum Sonnenbrandgefahr
UV-B Strahlung 320-280nm
  • langfristige Bräunung
  • dringt tief in die Haut ein
  • hohe Sonnenbrandgefahr
UV-C Strahlung 280-100nm
  • wird durch die Ozonschicht absorbiert und gelangt nicht bis zur Erde

Zuviel Sonne kann Sonnenbrand und Hautkrebs verursachen. Die Zahlen der Neuerkrankungen bei Hautkrebs sind in den letzten Jahren gestiegen. Je nach Hauttyp kann es schon bei kurzzeitiger Exposition gegenüber der UV-Strahlung erforderlich sein, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Was ist mit der Hitze?
An heißen Sommertagen werden die Beschäftigten zusätzlich durch hohe Temperaturen belastet. Dies gilt vor allem für Gewerke, die im Besonderen der Hitze und der Wärmestrahlung der Sonne ausgesetzt sind - zum Beispiel Dachdecker. Durch hohe Temperaturen kann die Konzentration bei der Arbeit nachlassen. Arbeitsunfälle, aber auch schlechte Arbeitsleistung sind nicht selten die Folge einer hohen Belastung des Herz-Kreislaufsystems an heißen Sommertagen.

Erfahrungen aus der Praxis:
Bei stichprobenartigen Überprüfungen hat sich gezeigt, dass oft keine oder nur unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor UV-Strahlung und sommerlicher Hitze getroffen werden.
Eine Bereitstellung eines nicht alkoholischen Getränks/Trinkwasser, wie es die Arbeitsstättenverordnung für Baustellen fordert, erfolgt nicht auf allen Baustellen.
Positiv hervorzuheben ist, dass es aber auch Betriebe gibt, die geeignete Maßnahmen ergreifen und dadurch den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und damit auch die Qualität der Arbeit sicherstellen.

Was kann man tun?
Im Folgenden sind einige Tipps aufgeführt, die hilfreich sein können, schädliche Einwirkungen durch UV-Strahlung und Hitze zu verringern.

  • Baugerüste durch Abdeckung verschatten, Überdachungen oder feste Unterstellmöglichkeiten einrichten
  • Wenn möglich die intensive UV-Strahlung und Hitze in der Mittagszeit meiden, z.B. durch Pausen oder Verlegung von Arbeiten in geschützte, überdachte Bereiche
  • Verlegen der Arbeiten in die frühen Morgenstunden und Abendstunden, dann ist es meist noch angenehm kühl bzw. die Sonneneinstrahlung läßt nach
  • Geeignete Kleidung und Kopfbedeckung tragen, z.B. Materialien in denen man nicht so leicht schwitzt, Kopfbedeckung mit Krempe oder Schild und Nackenschutz
  • Ausreichend Flüssigkeit trinken, z.B. Wasser, ungesüßte Tees oder Saftschorlen
  • Zum Schutz der Haut geeignete Sonnenschutzmittel verwenden (ausreichender Lichtschutzfaktor und wasserfest)
  • Die Augen durch geeignete Sonnenbrillen schützen


 

Letzte Änderung(en): 10.03.2010 09:47 Uhr | Erstellt am: 25.09.2007 09:54 Uhr