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Heimarbeitsschutz
Der Heimarbeitsschutz umfasst den den Arbeitsschutz und den Entgeltschutz.
Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitsgesetzes( HAG ) ist, wer in selbst gewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbst gewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar Auftrag gebenden Gewerbetreibenden überlässt.
Weiterführende Informationen zur Suche nach Heimarbeit und der Meldepflicht nach dem Heimarbeitsgesetz, sowie zum Entgelt, Urlaub und Urlaubsentgelt, Krankenzuschlag, Gefahrenschutz und Kündigungsfristen erhalten sie in den Praxishilfen.
Letzte Änderung(en): 13.12.2011 14:30 Uhr | Erstellt am: 01.12.2009 14:46 Uhr