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Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Gerade junge Menschen benötigen einen besonderen Schutz bei der Arbeit. Sie stehen in der Entwicklung und sind noch nicht allen Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen gewachsen. Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor geistiger und körperlicher Überforderung sowie vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Der Gesetzgeber hat konkrete Bestimmungen erlassen, um den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Gefahren bestehen für Kinder und Jugendliche, wenn die Arbeit zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer, zu gefährlich oder ungeeignet ist. Auch darf der Schulbesuch und die Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, durch die Art der Tätigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Letzte Änderung(en): 03.06.2009 14:18 Uhr | Erstellt am: 25.07.2007 13:40 Uhr