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Nichtraucherschutz
"Durch Passivrauchen sind mehr Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen gefährdet als durch die Gesamtheit der Tätigkeiten mit krebserregenden Arbeitsstoffen" (Rauchfrei am Arbeitsplatz, Bundesvereinigung für Gesundheit). Um die Nichtraucher vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens, wie z. B. chronische Bronchitis und Herz-Kreislauferkrankungen, zu schützen, wurde der Nichtraucherschutz ausdrücklich in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen.
Letzte Änderung(en): 10.03.2010 09:22 Uhr | Erstellt am: 25.09.2007 09:42 Uhr