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Information zu hohen Temperaturen im Sommer
Sommer - Sonne - Hitzefrei?
Regelmäßig wiederkehrend, in den letzten Jahren scheinbar häufiger, mehren sich die Tage, an denen die Arbeit aufgrund der hohen Außentemperaturen im Büro, in der Schule oder an der Maschine unerträglich wird. Dann taucht immer wieder die Frage auf, ob der Arbeitgeber die Räume eigentlich klimatisieren muss oder ob man das Recht hat, früher nach Hause zu gehen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Arbeitgeber haben sich an die Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung zu halten. Konkret heißt das, dass "in Arbeitsräumen (...) unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszweckes des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen muss". Die Lufttemperatur soll in der Regel 26 °C nicht überschreiten, darf aber bei darüber liegenden Außentemperaturen auch höher sein.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm soll die Raumtemperatur bei einer Außentemperatur von bis zu 32 °C nicht höher sein als 26 °C und bei höheren Außentemperaturen mindestens 6 °C unter der Außentemperatur liegen.
Was heißt das jetzt für die Praxis?
Aus dem derzeitigen Arbeitsschutzrecht lassen sich keine konkreten Forderungen hinsichtlich der Maximaltemperatur stellen. Anforderungen ergeben sich aufgrund individueller Betriebsverhältnisse und müssen auf den jeweiligen Einzelfall bezogen werden.
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob die Gesundheit seiner Mitarbeiter gefährdet ist, wenn im Sommer phasenweise höhere Temperaturen als 26 °C in seinen Arbeitsräumen erreicht werden und die Temperaturdifferenz zur Außentemperatur größer als 6 °C wird. Hierbei unterstützt ihn sein Betriebsarzt. Bei der Wahl der Mittel zur Begegnung der gesundheitlichen Gefahren sind vom Arbeitgeber zunächst technische vor organisatorischen oder personenbezogenen Lösungen zu betrachten. Allerdings ist bei der Lösungssuche die Verhältnismäßigkeit der Mittel in Bezug auf die Dauer von Hitzeperioden und Maximum an Temperaturen in Arbeitsräumen mit zu berücksichtigen.
Lösungen können zum Beispiel bestehen in:
- Anbringen von Außenrollos
- Aufstellen von Klimageräten
- vorübergehender Wechsel der Räumlichkeiten
- Änderung/Verlegung der Arbeitszeiten
- zusätzliche Pausen
- Bereitstellung von Getränken
- Lockerung der Kleiderordnung
Letzte Änderung(en): 13.11.2009 07:52 Uhr | Erstellt am: 25.09.2007 10:35 Uhr