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Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster (.pdf 131 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 1 (.pdf 86 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 2 (.pdf 106 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 3 (.pdf 83 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 4 (.pdf 108 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 5 (.pdf 68 KByte)
Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster Anlage 6 (.xls 450 KByte)
Digitale Übersichten (.pdf 131 KByte)
Leitfaden für die Arbeiten im Stützpunktfeld (.pdf 104 KByte)
Merkblatt für Katasterbehörden für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei (.pdf 124 KByte)
Merkblatt für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei für den lesenden Zugriff (.pdf 72 KByte)
Untersuchungsziele (.pdf 131 KByte)
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Einführung des ETRS89 im Liegenschaftskataster
Produktbeschreibung:
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV) hat 1995 die Einführung des ETRS89 in Verbindung mit der UTM-Abbildung beschlossen. Mit diesem Beschluss besteht für alle Vermessungsverwaltungen der Bundesländer die Verpflichtung, auch die Bestandteile des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM zu überführen. Für die Erarbeitung von Überführungsstrategien hat das Innenministerium NRW eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe (AG "Überführung in das ETRS89", Mitglieder.XLS) mitsamt 3 nachgeordneten Unterarbeitsgruppen eingerichtet. Die Aufgaben der Unterarbeitsgruppen gliedern sich wie folgt:
Unterarbeitsgruppe 1: Konkrete Erarbeitung von Überführungsstrategien anhand von praxisorientierten Pilotverfahren
Unterarbeitsgruppe 2: Anpassung aller betroffenen Verwaltungsvorschriften
Unterarbeitsgruppe 3: Einheitliche Auswertestrategien
Die Katastergrundlagen in Nordrhein-Westfalen sind in bezug auf Entstehung, Vollständigkeit und Qualität sehr unterschiedlich. Daher werden in Abhängigkeit der vorliegenden Katasterdaten verschiedene Überführungsstrategien (z.B. 2D- oder 3D- Transformationsansatz, Dichte des Stützpunktfeldes, Restklaffenverteilung, Homogenisierung o.ä.) zum Einsatz kommen. Diese Überführungsstrategien werden zur Zeit entwickelt und in verschiedenen Pilotverfahren getestet.
Pilotverfahren:
Die AG "Überführung in das ETRS89 ist die koordinierende Stelle für die Pilotverfahren in NRW. Folgende Pilotverfahren, für die spezielle Untersuchungsziele (Stand 19.04.2004) definiert und vorgegeben wurden, sind zur Zeit in NRW eingerichtet:
Bochum: Gleichzeitige Überführung der integriert geführten Vermessungs- und Präsentationskoordinaten. ALK/ATKIS-Datenbank, Grundrissdaten homogenisiert und mit geometrischen Bedingungen.
Herne: Gleichzeitige Überführung der integriert geführten Vermessungs- und Präsentationskoordinaten. Integrierte Datenbank (IDB), großer Teil der Grundrissdaten sind im System PrLA mit geometrischen Bedingungen und ohne Homogenisierung erfasst worden, die Umstellung auf Netz77 erfolgte über Transformation (Programmsystem TRATOP) ohne Homogenisierung, d.h. ohne Beachtung geometrischer Bedingungen.
Hochsauerland-Kreis: Getrennte Überführung der integriert geführten Vermessungs- und Präsentationskoordinaten.Vermessungskoordinaten vor den Präsentationskoordinaten, IDB, Grundrissdaten werden weiterhin im System PrLA geführt.
Rheinisch-Bergischer Kreis
: Wirtschaftliche Schaffung von Transformationsstützpunkten und Transformation der Punkt- und GrundrissdateiHeinsberg: Unterstützung der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Anwender durch das LVermA
Duisburg / Oberhausen: Herstellung der Identität der VP an der Gebietsgrenze
Düsseldorf: Vergleich von gemessener, gerechneter und transformierter Koordinate bei der Überführung vom Netz 77 ins ETRS89
Neuss/Ossum: Transformation aus verschiedenen Startsystemen ins ETRS89
Reken: Schaffung eines Koordinatenkatasters vor der Überführung in das ETRS89
Weitere Untersuchungen: Beseitigung großräumiger Deformationen im Startsystem Überführung von Daten im Grenzbereich zwischen 2. Und 3. Gauß-Krüger-Meridianstreifen
Folgende von der AG "Überführung in das ETRS89" beschlossenen Arbeitspapiereliegen vor :
Ausarbeitungen der Unterarbeitsgruppe 1:
- Allgemeine Grundsätze (Stand 18.05.05) zum Stütz- und Anschlusspunktfeld und Beschreibung der Anforderungen an diese Punktfelder für die Transformation in das Bezugssystem ETRS89 mit UTM-Abbildung und dem Ziel der Realisierung des Koordinatenkatasters.
- Konzept zu den Anforderungen an den Nachweis der Stützpunkte (Stützpunktdatei Stand 18.05.05) zur Überführung der Daten des Liegenschaftskatasters in das ETRS89.
- Konzept zur Erstellung Digitaler Übersichten, (Stand 14.03.03) als Hilfsmittel zur Beurteilung verschiedener Überführungsstrategien der Daten des Liegenschaftskatasters.
Ausarbeitungen der Unterarbeitsgruppe 3:
- Messungs- und Berechnungsablauf einer Fortführungsvermessung im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM unter Nutzung der GPS-Referenzstationen des SAPOS-Dienstes und des terrestrischen Anschlusspunktfeldes (Stand 08.10.2003).
- Dokumentation der Messungs- und Berechnungsergebnisse (Stand 30.06.2004).
- Qualitätssicherung von Koordinatenberechnungen bei Führung des Liegenschaftskatasters im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM (Stand 06.07.2004).
- Die Papiere "Allgemeine Grundsätze zum Stütz- und Anschlusspunktfeld...", "Messungs- und Berechnungsablauf einer Fortführungsvermessung..." und "Dokumentation der Messungs- und Berechnungsergebnisse" sind auch Anlagen zum Einführungserlass ETRS89/UTM im Liegenschaftskataster.
Koordinierungsgremium für das Projekt zur Schaffung von Stützpunkten für die Einführung von ETRS89 im Liegenschaftskataster
Im September 2003 wurde auf Veranlassung des IM NRW die Gründung eines Koordinierungsgremiums zur Schaffung von Stützpunkten für die Einführung von ETRS89 im Liegenschaftskataster vollzogen. Mitglieder dieses Koordinierungsgremiums waren je ein Vertreter der fünf Bezirksregierungen und ein Vertreter des Landesvermessungsamtes NRW, dem auch die Leitung des Koordinierungsgremiums oblag. Zielsetzung war die Koordinierung verschiedener Aktivitäten im Land NRW zur Schaffung von Stützpunkten im Hinblick auf eine möglichst einheitliche Vorgehensweise. Die Aktivitäten des Koordinierungsgremiums konzentrierten sich ausschließlich auf die praktischen Arbeiten zum Aufbau des Stützpunktfeldes. Somit unterschieden sich die Aufgaben deutlich von den konzeptionellen Arbeiten der entsprechenden AG und den UAG 1-3.
Zur Unterstützung der praktischen Arbeiten hat das Koordinierungsgremium die Papiere "Leitfaden für die Arbeiten im Stützpunktfeld" (Stand 09.12.03), "Merkblatt für Katasterämter für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei" (Stand 14.12.04) und "Merkblatt für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei für den lesenden Zugriff" (Stand 19.10.04) erarbeitet.
Das "Merkblatt für das Arbeiten mit der Stützpunktdatei für den lesenden Zugriff" richtet sich an alle ÖbVI und weitere Vermessungsstellen, die mit der Stützpunktdatei arbeiten wollen bzw. müssen. Neben einigen allgemeinen Hinweisen werden hier insbesondere die Verfahren zur Registrierung der Zugriffsberechtigung sowie zur gebietsweisen Freigabe der Stützpunktdatei beschrieben.
Mit der Erarbeitung der o.g. Papiere hat das Koordinierungsgremium den Arbeitsauftrag des IM NRW erfüllt und wurde am 19.01.2005 aufgelöst.
Neues:
- Stützpunktdatei zur Überführung des Liegenschaftskatasters in das ETRS89/UTM-Abbildung
- Das von den Arbeitsgruppen "Überführung in das ETRS89/UTM" unter Beteiligung des Landes, der kommunalen Spitzenverbände und der Berufsvertretungen erarbeitete Strategiepapier (Stand 07.12.2005) zur Überführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters des Landes Nordrhein-Westfalen in das amtliche Bezugssystem ETRS89 mit UTM-Abbildung wurde in der 10. Sitzung der AG einstimmig verabschiedet. Damit hat die AG die vom IM NRW vorgegebene Zielsetzung erreicht und wurde aufgelöst.
- Das Landesvermessungsamt NRW hat in der Serie seiner Informationsschriften für "interessierte Laien" ein Informationsblatt zu Thema ETRS89/UTM erstellt. Druck und Versand werden voraussichtlich bis Ende des Jahres 2005 erfolgen.
Letzte Änderung(en): 18.11.2009 16:01 Uhr | Erstellt am: 18.11.2009 15:07 Uhr