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Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (.pdf 105 KByte)
Erfassungsstand der ALK in NRW (Stand: Juni 2010) (.pdf 965 KByte)
Digitale (automatisierte) Liegenschaftskarte (ALK)
Produktbeschreibung:
Die ALK stellt die bisher analog geführten Informationen der "Katasterkarte" in digitaler Form bereit. Als amtliche Karte im Sinne der Grundbuchordnung nimmt sie am öffentlichen Glauben des Grundbuches teil.
Die Daten der Digitalen Liegenschaftskarte beschreiben die Lage und Geometrie der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude), die Nutzungsarten, die charakteristische Topographie sowie öffentlich rechtliche Festlegungen (Klassifizierung der Straßen nach Straßenrecht, der Gewässerflächen nach Wasserrecht sowie der Flächen, die einer Umlegung, Sanierung oder Flurbereinigung unterliegen). Die ALK bietet eine aktuelle maßstabsunabhängige und blattschnittfreie Bereitstellung der Grundrissdaten in analoger oder digitaler Form flächendeckend für das gesamte Landesgebiet. Der derzeitige digitale Erfassungsstand liegt mit Stand vom 01.01.2007 bei rund 96%.
Produktmerkmale:
Die Liegenschaften, Nutzungsarten, Topographie und öffentlich-rechtliche Festlegungen werden in der ALK als "Objekte" geführt (z.B. ein Flurstück, ein Gebäude, eine Nutzungsfläche). Alle Objekte sind im "Objektschlüsselkatalog OSKA-LiegKat NRW" aufgeführt und nach Folien (Objektbereichen) und Objekten (Objektartenschlüssel "OS") verschlüsselt:
Folie 001: Flurstücke (OS z.B. 0233= Flurstück, -sgrenze; 0239=Flurstück, -sgrenze im Verkehrsweg)
Folie 002: Flur- und Gemarkungsgrenzen (OS z.B. 0231=Gemarkungsgrenze, 0232=Flur,-grenze)
Folie 003: Verwaltungsgrenzen ( OS z.B. 0214=Kreisgrenze, 0215=Gemeindegrenze)
Folie 011: Gebäude (OS z.B. 1113=Postamt, 1011=Hochhausbegrenzungslinie)
Folie 021: Nutzungsarten (OS z.B. 0241=Nutzungsartengrenze, 4000=Erholungsfläche)
Folie 081: Verkehrsflächen (OS z.B. 5111=Autobahn, 5241=Radweg)
usw.
Jedes Objekt ist mit seiner Geometrie und mit seinen fachlichen Funktionen (Attributen) im Objektabbildungskatalog OBAK-LiegKat NRW beschrieben. Für jedes Objekt wird die Geometrie koordinatenmäßig in einem landeseinheitlichen Koordinatensystem geführt.
Nutzungsmöglichkeiten:
Durch die digitale Führung der Liegenschaftskarte ergeben sich vielfältige Nutzungsmöglichkeiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Anwendungen liegen überall dort, wo rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Geobasisdaten benötigt werden, z.B.: Rechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Energiebewirtschaftung, Umweltschutz, Wohnungswesen, Landnutzungsplanung, Straßenbewirtschaftung, Straßenplanung Stadtplanung, Statistik, Demographie, Kommunikation, Erholung, Transportwesen etc.
Produktangebot:Die Inhalte des Liegenschaftskatasters werden in Liegenschaftskatasterkarten dargestellt. Liegenschaftskatasterkarten sind
- die Liegenschaftskarte/Flurkarte (mit Flurstücken, Gebäuden, Nutzungen, Topographie, usw.),
- die Liegenschaftskarte/Schätzungskarte (mit den Angaben der Bodenschätzung),
- die Amtliche Basiskarte (reduzierter Inhalt der Liegenschaftskarte/Flurkarte für den Maßstab1:5000, insbesondere ohne Flurstücksnummern)
in ihren digitalen und analogen Ausgabeformen.
Auszüge aus den Liegenschaftskatasterkarten werden durch die Katasterämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten angefertigt. Amtsbezirksüberschreitende Auszüge können in Nordrhein-Westfalen über das Geodatenzentrum der Bezirksregierung Köln als zentrale Ansprech- und Datenlieferstelle bearbeitet werden. Die Nutzung der Daten unterliegt einem gesetzlichen Verwendungsvorbehalt. Die Katasterbehörden und das Geodatenzentrum können für die Nutzung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht einräumen.
Die ALK kann digital, und zwar standardmäßig im Shape Datenaustauschformat der "Einheitlichen Datenbankschnittstelle (EDBS)" oder in anderen Vektorformaten (DXF) sowie als Rasterdaten (GeoTIFF), abgegeben werden. Die Daten können auch, soweit die technischen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, elektronisch bereitgestellt werden. Die Bezugskosten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung NRW (VermGebO).
Letzte Änderung(en): 04.01.2011 09:59 Uhr | Erstellt am: 04.06.2009 14:26 Uhr
