Erweiterte Suche | ?


Kundenservice:

Tel.: +49(0)221-147-4994

geo-shop@bezreg-koeln.nrw.de

Fax: +49(0)221-147-4224

Online-Shop

Weitere Informationen:

Allgemeine Informationen

Kataster: Inhalte und Möglichkeiten

Das Liegenschaftskataster enthält für Flurstücke und Gebäude Basisdaten in beschreibender und darstellender Form. Programmsysteme dienen der einheitlichen Führung und Nutzung von Liegenschaftskarte (ALK) und Liegenschaftsbuch (ALB). Gegenüber der klassischen analogen Führung eröffnet die digitale Führung von Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte vielfältige Möglichkeiten von Auswertungen und Verknüpfungen mit Daten anderer Fachbereiche. Für Aufgaben der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Grundstücksbewertung, des Umweltschutzes, der Statistik oder des kommunalen Abgabenwesens stehen auf die jeweiligen Erfordernisse inhaltlich abgestimmte Datenbestände schnell und benutzergerecht zur Verfügung.

Kataster, Grundbuch, Eigentum

In Nordrhein-Westfalen ist das Liegenschaftskataster flächendeckend eingerichtet. Auf rund 34 000 km² Landesfläche gibt es rund 9 Millionen Flurstücke. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. An jedem Eigentumsübergang von Grund und Boden sind Kataster und Grundbuch gleichermaßen beteiligt.

Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und Geodatenzentrum

Rechtliche Grundlage und Aufgabe

Rechtsgrundlage ist das Katastermodernisierungsgesetz mit dem Vermessungs- und Katastergesetz vom 1.3.2005 (VermKatG NRW). Danach umfasst das amtliche Vermessungswesen als öffentliche Aufgabe die Erhebung, Führung und Bereitstellung der Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters. Für den Bereich des Liegenschaftskatasters werden hierzu die Daten aller Liegenschaften als amtliche Geobasisdaten erhoben und zur Nutzung bereitgestellt.

Inhalt

Als Liegenschaften werden die Flurstücke und Gebäude aktuell dargestellt (Liegenschaftskarte-ALK) und beschrieben (Liegenschaftsbuch-ALB). Die Darstellung und Beschreibung umfasst die Liegenschaftsangaben, die Eigentümerangaben, die Angaben zur Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung. Diese Geobasisdaten werden in einem Geobasisinformationssystem entsprechend den Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Liegenschaftskataster ist flächendeckend eingerichtet. Auf rund 34 000 km² Landesfläche beinhaltet es rund 9 Millionen Flurstücke.

Nutzung

Die Geobasisdaten werden mit Ausnahme der Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters jedem zur Nutzung für eigene Zwecke zugänglich gemacht. Zur Nutzung der Eigentümerangaben ist eine besondere Berechtigung erforderlich. Allgemein gilt dabei als Nutzungseinschränkung: Die Geobasisdaten und hieraus abgeleitete Produkte dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Vervielfältigungen oder Umarbeitungen zur innerdienstlichen Verwendung bei Behörden oder zum eigenen Gebrauch im Rahmen des Betriebszweckes sind zulässig.

Das Vermessungs- und Katastergesetz gibt zur Schaffung einer einheitlichen landesweiten Geodatenbasis im Sinne eines "Nutzungsgebotes" vor, dass die Geobasisdaten als Grundlage für alle raum- und bodenbezogenen Informationssysteme, Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung und der Kommunen zu verwenden sind. Andere öffentliche und private Stellen sollen die Daten verwenden ( § 1 (4) VermKatG NRW). Zweck ist insbesondere die Verknüpfung der Geobasisdaten mit den Fachdaten in nutzerspezifischen Geoinformationssystemen. Nutzungsbereiche sind insbesondere:

  • Bürger und Wirtschaft: Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung und damit eine Grundlage der Eigentumssicherung und eine Grundlage für alle den Bürger betreffenden grundstücksbezogenen Wirtschaftsmaßnahmen. Die Geobasisdaten sind unerlässliche raumbezogene Grundlage für Infomationssysteme der Versorgungswirtschaft, der Telekommunikation, der Versicherungswirtschaft, u.a.
  • Aufgaben der Kommunalverwaltung: Die Geobasisdaten werden insbesondere benötigt für Aufgaben der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Grundstücksbewertung, des Umweltschutzes, des kommunalen Abgabenwesens, der Strukturförderung, u.a.
  • Aufgaben der Landesverwaltung und der Politik: Geobasisdaten sind raumbezogene Basisdaten u.a. für Aufgaben der Landesplanung, des Straßenwesens, des Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes. Sie sind damit gleichzeitig Grundlagen für politische Entscheidungen in der Landesentwicklung.

Zuständigkeiten

Die Aufgaben des Liegenschaftskatasters werden durch die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden wahrgenommen. Die im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung wahrzunehmen.

Geodatenzentrum

Für die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters ist über eine vertragliche Regelung des Landes mit den Kreisen und kreisfreien Städten ein Geodatenzentrum bei der Bezirksregierung Köln, GEObasis.nrw eingerichtet worden ( § 15 (1) VermKatG NRW). Die wesentliche Aufgabe des Geodatenzentrums ist die landesweite Bereitstellung aller bei den 54 Katasterbehörden geführten Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters für eine übergebietliche bzw. landesweite Nutzung über eine zentrale Ansprechstelle. Ein paritätisch besetzter kommunalstaatlicher Koordinierungsausschuss begleitet die Arbeiten. Die Zuständigkeit der Katasterbehörden und damit auch das Wahlrecht des Kunden, die Daten unmittelbar von den Katasterbehörden zu beziehen, bleibt von dieser Regelung unberührt.

Zu den Aufgaben des Geodatenzentrums gehört u. a. die Beratung der Kunden über die Nutzung digitaler Geobasisdaten, die Zusammenstellung der Daten im konkreten Auftragsfall einschließlich der Erteilung von Nutzungsrechten. Es erteilt jedoch keine Auskünfte oder sonstige Auszüge, die nur einzelne Liegenschaften betreffen. Hierzu müssen sich Kunden bitte unmittelbar an die zuständige Katasterbehörde wenden.

Als Geodatenzentrum vertreibt GEObasis.nrw die folgenden katasteramtsübergreifenden Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters:

  • Grundrissdaten der Digitalen (automatisierten) Liegenschaftskarte (ALK)
  • Eigentümer- und Flurstücksdaten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB)
  • die Deutsche Grundkarte - DGK (in analoger und digitaler Form)
  • Hauskoordinaten-NRW und Hauskoordinaten Deutschland.

Des Weiteren unterhält GEObasis.nrw im Auftrag des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Lande Nordrhein-Westfalen das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW. In diesem internetbasierten Informationssystem werden Auskünfte zum Grundstücksmarkt in Form von Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten zur Verfügung gestellt.

Gebührenregelungen

Für die Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden Gebühren nach der Vermessunsgebührenordnung NRW vom 21. Januar 2002 erhoben. Für die Nutzung der Geobasisdaten durch Stellen der Landesverwaltung NRW für dienstliche nichtkommerzielle Zwecke ist die Bereitstellung der Geobasisdaten gebührefrei. Es sind nur die entstandenen Aufwendungen sind zu erstatten. Dies gilt für die Landesbehörden, Landesbetriebe, Einrichtungen und Gerichte des Landes, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes (§ 4 (3) VermKatG NRW). Für diesen Zweck betreibt das Geodatenzentrum eine Datenbank mit einem landesweiten Sekundärdatenbestand.



 

Letzte Änderung(en): 27.07.2011 09:49 Uhr | Erstellt am: 04.06.2009 14:23 Uhr